Zwillinge und Drillinge

Forum Zwillinge und Drillinge

Elternzeit- Frage.... ich kapier nix mehr

Thema: Elternzeit- Frage.... ich kapier nix mehr

Hi Ich bereite grade alle Anträge vor die ich nach der Geburt loswerden muss.... Und da steh ich nun wieder... und versteh nur Bahnhof... *schnief* Lt. Gesetzt: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. WIESO 2 Jahre? Man kann doch 3 Jahre machen.... Und wenn ich 2 Jahre beantragen will (dann will ich auch wieder arbeiten), das 3. aber ggf nehmen MUSS wenn ich keinen Kita Platz bekomme, wie trage ich das wo ein? Das kann ich ja erst dann sagen wenn ich keinen Platz bekommen habe. Sprich hier bei uns Ende Febr. eines jeden Jahres (VET der Zwillis Ende Sept. - wäre ja dann Arbeitsbeginn). Ich habe nur eine Zeile für das Kind / Die Kinder und dann mehrere Reihen für die Zeiten von.... bis.... Aber wenn ich das 3. Jahr da reinschreibe ist es wohl so, dass die mich dann nicht nach 2 Jahren wiedernehmen müssen weil ich ja 3 beantragt habe.... so sagte man mir das mal im Gespräch... Wie habt ihr das alles gemacht? Ich hab schiss was auszufüllen was ich am Ende bitter bereuen werde... Nun hab ich gelesen bzw gesagt bekommen, dass ich bei Zwillis auch einfach für Nr. 1 2 Jahre beantrage und dann für Nummer 2 beispielsweise nochmal was beantragen kann. Wo steht denn im Gesetzt, dass ich für jedes meiner Zwillis 3 Jahre machen kann?! Ich bin echt zu blöd für all das... HILFE....

von Novi2007 am 22.08.2011, 16:09



Antwort auf Beitrag von Novi2007

Hallo! Ich weiß gar nicht von welchem Antrag du sprichst.. :-/ Also ich habe damals einfach einen Brief aufgesetzt, indem ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe. Ich habe das vorher mit meinem Chef besprochen. Und soviel ich weiß stehen mir 3 Jahre zu und ich könnte das Jahr dann auch nach Ablauf der 2 Jahren noch dran hängen. Ich hoffe, ich sag jetzt nichts falsches. Du arbeitest wahrscheinlich in einer größeren Firma, in der es einen solchen Vordruck dafür gibt?!?

von wolkenhimmel6 am 22.08.2011, 19:07



Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Hallo, für Zwillinge hast Du sogar 5 Jahre Elternzeit. Einmal die berühmten drei Jahre und dann kannst Du noch für jedes Kind 12 Monate später, jedoch bis spätestens zum achten Geburtstag, nehmen. Da muß aber glaube ich der Arbeitgeber zustimmen.

von ein-zwei-vier am 22.08.2011, 19:35



Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Hallo, ich hab das damals alles mit dem personalrat besprochen und musste ein schreiben aufsetzen. Du hast sogar anspruch auf 5 jahre elternzeit bei zwillingen! Ich musste immer schreiben, dass ich nun für kind1 1 jahr nehme und den rest unberührt lasse! Du kannst die aufgehobenen jahre , nach absprache, bis zum 8.LJ nehmen! Ich musste immer 3 monate vor ablauf der elternzeit bescheid sagen, ob ich nun wiederkomme oder nicht! Zum glück sind wir da sehr flexibel! Habt ihr keinen personalrat oder mal in der personalabteilung fragen! Ich fand das auch immer furchtbar und hab das meist meinen mann machen lassen;-) Lg lisa

von lizim am 22.08.2011, 19:38



Antwort auf Beitrag von lizim

Hi Ja ihr habt recht, ich arbeite in einer größeren Firma mit über 500 Mitarbeitern. Da haben wir einen Antrag auf Elternzeit. Wusste nicht, dass es das nicht überall gibt... sorry :) Okay 5 Jahre Elternzeit... das klingt gut. *abspeichern* Dann rufe ich morgen an und frage mal wie ich das machen soll... Ich würde ja 2 Jahre sofort beantragen und 1 ggf dranhängen wenn kein Kita Platz. Das wissen die soweit, wurde bei einem Gespräch erfragt. Und dann frage ich einfach wie ich dann die anderen Beiden Jahre aufsparen kann. Sollte ich sie brauchen... weiß ich ja jetzt noch nicht :) Bei uns muss alles nen Antrag haben, das nervt manchmal tierisch... zumal die Erklärungen dazu echt fürn Popo sind *grrrrrr* LG

von Novi2007 am 22.08.2011, 20:43



Antwort auf Beitrag von Novi2007

Bei mir is die Situation leider bissl anders...mein Arbeitsvertrag ist mitten im Mutterschutz ausgelaufen...zum Glück hab ich aber schon ne neue Stelle sobald die Mäuse ein Jahr alt sind...mich würde trotzdem interessieren wie das mit dem Geld ist, klar bei 2 Jahren Elternzeit kann ich das Geld aufteilen lassen aber bei 5 Jahren?? Landeserziehungsgeld kenn ich...gibt es da noch andere Bezugsquellen?? Danke schonmal...:)

von Nikilein am 23.08.2011, 10:22



Antwort auf Beitrag von Nikilein

Elterngeld hat ja nichts mit der Dauer der Elternzeit zu tun. Ich habe das Elterngeld auch auf zwei Jahre aufgeteilt, muß aber trotzdem 5 Jahre Elternzeit nehmen, da ich keinen Babysitter habe. Aber mein Arbeitgeber hält solange meine Stelle frei.

von ein-zwei-vier am 23.08.2011, 14:01



Antwort auf Beitrag von Novi2007

Hallo, bei Zwillingen ist es richtig, dass du 5 J. Elternzeit machen kannst. Du kannst im 1. Antrag f. Kind A 2 Jahre u. f. Kind B 1 Jahr, also 3 Jahre beantragen. Gleichzeitig teilst du mit, dass du f. Kind A 1 Jahr u. für Kind B 1 Jahr übertragen möchtest. Somit kannst du diese 2 Jahre bis zum 8. Lebensjahr nehmen, vorausgesetzt dein AG ist damit einverstanden. In diesen 5 Jahren bis du auch beitragsfrei bei der KK versichert. Gruss Borghagen

von Borghagen am 24.08.2011, 09:39