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Elterngeldprofis gefragt ;)

Thema: Elterngeldprofis gefragt ;)

Huhu :) vielleicht kennt sich jemand aus?? Bzw. hat das ähnlich so beantragt? Meine zwei Mädels sind am 14.9.14 zur welt gekommen, genau bei 34+0 also 6 wochen zu früh. mein mann hat daraufhin direkt ab geburt jetzt 4 wochen urlaub (bis 13.10.) und würde dann ab 14.10. in drei monate elternzeit starten also bis 13.01.15. das geht schon oder? müssen es immer zwei ODER vier monate sein?? weiss jemand wie ich das nun auf dem elterngeld antrag angeben muss also mit lebensmonaten usw...ich check das nicht und die auf ser elterngeldstelle scheinen au nicht so recht durchzublicken. jedenfalls können sie mir es nicht so erklären dass ichs au versteh?! eigentlich bin ich bei sowas gar nicht so doof. kann jemand helfen?

von jeanny83 am 24.09.2014, 14:28



Antwort auf Beitrag von jeanny83

Ich denke er muss mindestens 2 Monate für ein Kind nehmen. Sollte dein Mann 3 Monate nehmen dürfen (denke schon, aber diese allgemeine Frage müssen sie dir beantworten können) dann soll er für beide den 2./3./4. Monat nehmen. Denk daran, wenn er drei Monate (pro KInd) nimmt, fällt dir ein Monat (pro KInd) weg. Ansonsten könnte er für den 2. und 3. Lebensmonat (1. Monat startet am genauen Geburtstag des KIndes z.B. 24.9.-23.10.) für KInd 1 Elterngeld beantragt und für KInd 2 den 3.&4. Monat. Dann gibt es noch irgend eine Regel, dass Männer behandelt werden, als hätten sie Mutterschaftsgeld ... davon habe ich aber keine Ahnung, da bei uns der Mann nix beantragt hat.

von Hinundhergerissen84 am 24.09.2014, 20:18



Antwort auf Beitrag von jeanny83

Meine Jungs werden im Oktober ein Jahr alt, wurden also auch geboren, als das Urteil für die zwei Vätermonate pro Kind schon durch war. Mir hat das der Mensch von der Elterngeldstelle so erklärt, dass man insgesamt 28 Monate verteilen kann, davon pro Kind mindestens zwei Monate für den Papa, insgesamt also vier Monate. Wenn er nur drei Monate nimmt, verschenkt ihr wohl einen Monat. Bei uns war es jetzt so, dass ich für Z1 den 1. bis 12. Monat beantragt habe, für Z2 den 1 bis 10. sowie den 13. und 14 Monat, mein Mann hatte für Z1 den 2. und 3 Monat und für Z2 den 10. und 11. Monat. Im Elterngeldantrag müsst ihr den 2. bis 4. Lebensmonat beantragen, wäre also von 14.10.2014 bis 13.01.2015. Würde euch aber empfehlen (wenn es irgendwie machbar ist), dass dein Mann auch noch irgendwo den vierten Papamonat nimmt, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt oder so. Mein Mann hat gerade die zweite Elternzeit sehr genossen, weil sich in diesem Zeitraum in der Entwicklung der beiden Helden so wahnsinnig viel getan hat und es nicht nur viel Geschrei war wie in den ersten beiden Monaten seiner Elternzeit. Finde es ist auf der Homepage vom Bundesministerium für Familie etc. gut erklärt, hast du da schon mal geschaut? Das hatte mir geholfen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html.

von SunnyMia am 24.09.2014, 21:15