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Elterngeld

Thema: Elterngeld

Ich habe heute einen Brief bekommen das das alles noch gar nicht ganz durch ist und das solange alles zurückgestellt wird!

von Lukiluc am 21.11.2013, 18:27



Antwort auf Beitrag von Lukiluc

Dann verweiss die zustaendigen mitarbeiter mal auff die seite des familien ministeriums da steht wie unten im link zu finden das es doppeltetes elterngeld gibt. Waere das noch nicht durcj wuerde es wohl kaum auf einer solchen plattform zu sehen sein...

von niti0206 am 21.11.2013, 19:30



Antwort auf Beitrag von niti0206

Ich bin auch schon ein bisschen schlauer... Die EG-Stelle hier hat uns gesagt, dass der Mann nicht rückwirkend beantragen kann, er kann ja auch nachträglich keine Elternzeit nehmen. ABER: Ich bekomme das Elterngeld für den zweiten Zwilling nachträglich, so wie ich es für Zwilling 1 bekam. Also 12x den Elterngeldbetrag... Laut Info der EG-Stelle, würde der Mann nur EG bekommen, wenn er es damals auch beantragt hat aber nicht bekam. LG, Nathalie

von Panara1305 am 21.11.2013, 21:00



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Moin, die Sache ist wohl eher die, daß wenn dein Mann den 13.und 14. Monat genommen hat kann er noch für das 2. Kind für die 2 Monate 600€ erhalten. Jedoch sollte man schauen, wieviel Elterngeld Du für die beiden Monate erhalten könntest (normaler nicht Mindestsatz) und opb du nicht besser für das 2. Kind das Elterngeld vom 3-14 Monat beantragst. Wenn die Elterngeldstellen dieses wegen des Mutterschutzes nicht zulassen mußt du halt den 1.-4. und 7. - 14.Monat beantragen, da man pro Kind halt nur 12 Monate erhalten kann. LG Ingo

von IngoAC am 22.11.2013, 09:24



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Also 12 volle Monate Elterngeld kriegst du nicht. Der Mutterschutz wird abgezogen!

von Vanillepudding am 22.11.2013, 10:53



Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Moin Vanillepudding, das ist meines Wissens nicht ganz richtig, soweit ich weiß wird der Mutterschutz nicht abgezogen, sondern verrechnet. Hast du meinen Post direkt hierüber gesehen? Ich bin der Meinung, daß einem Elterngeldansprüche oberhalb des Mutterschutzgeldes zustehen, da man sich sonst ja wieder Schlechter steht als eine Mutter von zwei mal einem Kind welche ja 28 Wochen Mutterschutzgeld erhält. Falls ich mich irre schadet es zumindest nicht 2 Monate Mutterschutzzeit mit zu beantragen. Die Lehnen dann höchstens die Zahlung für diese Monate ab. LG Ingo

von IngoAC am 22.11.2013, 11:18



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Aber wie verhält sich das denn wenn man kein Mutterschutz Geld bekommen hat! Bzw nur ganz wenig!

von Lukiluc am 22.11.2013, 13:05