Hallo zusammen,
Ich habe da mal ein paar fragen wegen dem Elterngeld. Ich meine nicht das Kindergeld.
Das Elterngeld wird doch vom Durchschnitts Gehalt der letzten 12 Mon. gezahlt. 60% Davon? Richtig? Dann kann man das auf 1 oder 2 Jahre aufteilen? Bekomme ich das für beide Kinder? Den selben Betrag? Ich habe gehört für das zweite bekommt man eine Pauschale...Betrag X
Und muß ich das schon vor der Geburt beantragen oder erst danach? Und Wo beantarge ich das.
Danke für eure Antworten
Lg Schnuf
von
Schnuf06
am 27.12.2011, 20:55
ALSO Das Elterngeld wird aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate bezogen. Das heißt, du musst die letzten 12 Monatsabrechnungen bereithalten. Ein Antrag auf Elterngeld bekommst du im Rathaus. Ich würde ihn jetzt schon ausfüllen(ist teilweise sehr kompliziert). Mitschicken musst du dann deine Gehaltsabrechnungen, Geburtsurkunden...Steht aber alles genau drinnen. Man bekommt 67% des Nettogehaltes, volle Bezüge für 12 Monate, du kannst aber es aber auch auf 24 Monate aufteilen, bekommst dann jedoch nur die Hälfte des Geldes im Monat. Für Zwillinge gibt es 300€ Geschwisterbonus. Die werden zusätzlich monatlich bezahlt. Du kannst die Elternzeit auch auf 14 Monate beziehen, unter der Vorraussetzung das dein Partner 2 Monate übernimmt, dann bekommst du 14 Monate volle Bezüge.
Du kannst den Antrag innerhalb 7 Wochen nach der Geburt einreichen, damit du rechtzeitig das Elterngeld erhälst.
Ja, ich hoffe es war einigermaßen verständlich
Hab den ganzen Mist nämlich auch erst hinter mir....
Lg Ines mit den Zwillimädchen, die heute genau 6 Monate alt sind
Mitglied inaktiv - 27.12.2011, 22:02
Hi,
noch ergänzend, was nicht ganz uninteressant ist, ist der Berechnungszeitpunkt. Man erhält nämlich in der Regel KEINE 12 Monate Elterngeld.
Denn der Anspruch auf Elterngeld wird ab dem Tag der Geburt berechnet. Wenn Du aber aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis noch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast (anteilig getragen vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse), dann wird dir dies von den 12 Monaten abgezogen. Nach einer Zwillingsgeburt steht dir das Mutterschaftsgeld statt klassisch 8 Wochen für 12 Wochen zu. Diese 12 Wochen werden vom Elterngeldanspruch abgezogen, da du noch Bezüge erhältst. Das Elterngeld wird daher nur für 9 Monate gezahlt.
Sollten Deine Kinder (wir wollen es nicht hoffen!) früher als ET kommen, wird dir der verlorene Mutterschutz und demnach das Mutterschaftsgeld im Anschluss gezahlt. Das bedeutet weitere Bezüge nach der Geburt der Kinder, also wieder ein Abzug beim Elterngeld. Meine Beiden kamen z.B. 7 1/2 Wochen zu früh. Entsprechend wurden mir die 6 Wochen Mutterschaftsgeld erst nach der Geburt der Kinder gezahlt. Daraus folgte: 6 Wochen Abzug beim Elterngeld, sprich: der Gesamtbezugszeitraum des Elterngelds liegt in meinem Fall bei 7,5 Monaten.
Viel Spaß beim Ausfülllen des ganzen Papierwusts!
VG, Nico
von
NicoTwin
am 28.12.2011, 11:19
12 Monate - das klingt immer nett, es sind aber nur 9 !! Weil der Zeitraum des Mutterschutzes abgezogen wird. Ich habe es mir auf 17 Monate strecken lassen. Weil ich eineinhalb Jahre zu Hause bleiben wollte.
67 % vom Netto (waren bei meinem 40 -Stunden-Job im Gesundheitswesen 840 Euro) + 300 Euro Mehrlingszuschlag, dann alles auf 17 Monate gestreckt, bleiben wundervolle 455 Euro pro Monat :) Auch ein Grund, warum es mich wieder zur Arbeit zieht (oder eher ziehen muß)
von
BB0208
am 28.12.2011, 13:00