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Elterngeld jemand aus einem Steuerbüro da?

Thema: Elterngeld jemand aus einem Steuerbüro da?

Ich hab gerade in meiner Elterngeldstelle (Bayern) angerufen, die sind heillos überfordert, ich soll am Donnerstag nochmal anrufen... Angst macht mir eigentlich die Steuererklärung...ist hier jemand da, der darüber vielleicht Bescheid weiß? Mein Mann hatte ja netto jede Menge mehr rausbekommen, weil ich zuHause war..ich hab keine Lust nach großer Freude und Geldausgeberei dann einen Schlag vom Steuerbescheid zu bekommen.... Außerdem, was ich auch nicht verstehe, das Elterngeld gibt es für Geburten ab 01.01.2007, warum gelten dann die Nachzahlungen erst ab 2009 rückwirkend? Klar ist doch, dass es ein Fehler war bei Zwillingen nur 1x Elterngeld zu zahlen und für das 2.te Kind nur 300€ zusätzlich... Hätten wir unsere Kinder nacheinander bekommen und wären zwischen den beiden voll berufstätig gewesen, hätten sie ja auch "doppelt" zahlen müssen! Es kann uns ja keiner unterstellen, dass wir mit Absicht Zwillinge bekommen haben! ..und eigentlich müsste uns nochen viel mehr zustehen, weil wir ja in Elternzeit das Geld nicht hatten und deswegen auch Sachen vßten, die erkneifen mußten die wir jetzt ja nicht nachholen können..wie z.B. Urlaub oder doch der teuere Kiwa oder hätten wir ja doch noch länger zuHause bleiben können...usw... Irgendwie traurig, oder? LG Tanja

von Tanja2101 am 19.11.2013, 13:54



Antwort auf Beitrag von Tanja2101

Ich antworte jetzt mal, obwohl ich gar keine Zwillinge habe, denn diese sind leider im Mutterleib Anfang August verstorben. Ich finde dieses Gerichtsurteil vom Prinzip her gut, aber Dein Posting ziemlich daneben und dreist. Sorry für meine deutliche Wortwahl! Es gibt meist einen Stichtag, schon damals bei der Einführung des Elterngeldes. Da haben auch 2006 geborene Babys nichts bekommen, obwohl diverse Klagen und Petitionen erfolgt sind. Gesetze und Urteile kommen meist mit einem Stichtag daher... Warum interessiert es Dich so, wenn Du eh nichts bekommst (siehe Dein Posting weiter unten)? Warum steht Dir eigentlich mehr zu, weil Du auf Dinge verzichtet hast? Einlingseltern bekommen auch nur das Elterngeld für das jeweilige Kind und keinen Bonus für den teueren Kinderwagen bzw. den Urlaub, oder denkst Du hierbei an Ersatzansprüche? Ganz ehrlich, es ist ein nice-to-have, aber es gibt wesentlich wichtigere Dinge im Leben. Wie schon gesagt, ich finde das Urteil in Ordnung, aber solche Entscheidungen fördern immer noch weitere Missgunst hervor....

von chamalu am 19.11.2013, 16:57



Antwort auf Beitrag von chamalu

Warum liest und postest Du eigentlich hier in den Forum, wenn Du gar keine Zwillinge hast? Einlingseltern bekommen Elternkind für ein Kind un Zwillingseltern steht Elterngeld für zwei Kinder zu, so einfach ist das. und damit es Dich beruhigt, sogar mir steht auch noch eine Nachzahlung zu. Dass Du vom finanziellen Alltag von Zwillingseltern keine Ahnung hast, kann man Dir ja nicht verübeln

von Tanja2101 am 17.12.2013, 13:44



Antwort auf Beitrag von Tanja2101

Die 4- Jahresfrist wird wohl so gewählt sein, weil Sozialleistungen nach 4 Jahren verjähren (§ 45 SGB I), vermutlich wurde daher dieser Stichtag gewählt. Es ist auch lange ausgeurteilt, dass Stichtagsregelungen rechtlich zulässig sind. Klar ist es ärgerlich für euch, aber irgendeine Regelung musste das Gericht ja finden. Wir haben für den Großen auch gar kein Elterngeld oder sonst irgendetwas bekommen, weil er wenige Wochen vor dem Stichtag geboren war. Aber eigentlich war das auch kein Problem.

von keks79 am 19.11.2013, 21:11