Thema:
Elterngeld-Überprüfungsantrag - und wir drehen durch
Wir finden nirgens Musterrechnugen oder so, unsere Elterngeldstelle (hinterm Mond) hat von NIX ne Ahnung und wir wissen einfach nicht, was wir da ausfüllen sollen.
Die Zwillinge sind im August 2010 geboren, 37+1 SSW.
Ich hab mir damals das Elterngeld auf 16 Monate strecken lassen, ab Lebensmonat 17 war ich in meiner alten Anstellung.
Mein Mann hatte Elternzeit, als ich im Mutterschutz war.
Monat 1 voll, Monate 2-3 war er halbtagstätig (diese paar Stunden, die man arbeiten gehen kann)
Wenn ich die vielen Diskussionen hier im Forum verstanden habe, soll die Mutter Monat 1-10 + 13-14 beantragen -richtig?? (ich war aber bis Monat 16 zu Hause)
Und mein Gatte?? Monat 1-3 wie beim ersten Antrag 2010 ?
Sorry, aber ich raffe es einfach nicht!
von
BB0208
am 28.12.2013, 21:01
Hallo
Ich sollte nur formlos schreiben: ich beantrage Elterngeld für meine Zwillinge ... (Namen und Geb.datum) unter Berücksichtigung des Urteils vom BSG vom 27.06.2013.
Daraufhin habe ich den gleichen Bescheid bekommen wir vorher, nur dass oben der Name vom 2. Zwilli stand und bei den Auszahlungsdatum der 19.12.2013.
von
Lea+LucasMama
am 29.12.2013, 09:04
Echt? Na das ist ein Ding! Nach unserem formlosen Schreiben kamen hier 2 neue Anträge per Post (einen für mich, einen für meinen Mann).
von
BB0208
am 29.12.2013, 09:17
Hallo B,
Wir mussten auch zwei neue anträge ausfüllen, musste mich da auch erstmal durchwuseln. Zum schluss haben wir auf der eg stelle nochmal angerufen. Für deinen mann musst du ja dieselbe zeit wie damals eintragen und bei dir kannst du schieben, so dass du monat 13/14 dazunimmst. Ich sollte zb 5/6 weglassen.
Viel erfolg;-)
von
lizim
am 29.12.2013, 09:25
In dem Anschreiben, dass mit den neuen Anträgen per Post kam, stand:
"Die Erstentscheidung erfolgt für das Kind Julius, so dass für Kind Jaron ein Anspruch rückwirkend gemacht werden kann."
Ich bin mir ganz sicher, dass wir für Jaron beantragt haben und für Julius den Mehrlingsbonus bekommen haben!
Keiner blickt durch
von
BB0208
am 29.12.2013, 09:37
Bei meinen Elterngeldantrag vor 2,5j habe ich beide Kinder aufgeschrieben wie es damals gesagt worden ist!
Habe von 1-12mon beantragt da ich kein mutterschutzgeld bekommen habe!
Nun habe ich überprüfungsantrag gestellt
Daraufhin hat er mich angerufen und gesagt das ich für Zwilling b beantragen kann!
Auszahlung ist am 2.1.14
von
Lukiluc
am 29.12.2013, 11:30
Habt ihr denn nicht mehr die unterlagen von damals, wo die aufstaffelung des elterngeldes drin steht? Da steht auch der name, für wen ihr beantragt habt!
von
lizim
am 29.12.2013, 14:21
Ich hab nur ne kurze Email geschrieben. Das ich ne neu Berechnung will wegen dem neuen Urteil. Die Unterlagen von euch haben die ja. Meine sind Sep. 2010 geboren.
von
Pivo
am 29.12.2013, 18:50
Hallo, ich hatte auch ein formloses schreiben aufgesetzt und ne Woche später kam dann das Formular per Post ( genau das gleiche wie damals) was ich noch mal für das zweite Kind ausfüllen musste. Dinge wie Geburtsurkunde etc. Musste ich nicht noch mal mitschicken, da sie diese aus der ersten Akte sich bereits gezogen haben. Viel Erfolg und alles gute
von
twinsmum
am 29.12.2013, 21:04
Moin,
Du machst das genau so wie du es oben geschrieben hast!
Du beantragst die Monate 1-10 und 13 und 14.
in den Monaten 1-10 wird dein Elterngeld die Monate 1-4 (Die muss die Mutter wegen des Mutterschutzgeldes immer nehmen) mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. für die Monate 5-10 wird der neue Anspruch mit dem Elterngeld verrechnet, das bedeutet du erhältst 300€ Mindestsatz + 300€ Zwillingbonus. Für die Monate 13 und 14 solltest du Anrecht auf das volle Elterngeld wie bei Zwilling 1 plus 300€ Zwillingsbonus erhalten.
Dein Mann soll nur für die Monate 1 und 2 Elterngeld beantragen! da sein Elterngeld auch mit dem des Zwilling 1 verrechnet wird. ergibt 300€ +300€ pro Monat.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 02.01.2014, 11:28