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Doppeltes Elterngeld, WICHTIG FÜR ALLE!!!!

Thema: Doppeltes Elterngeld, WICHTIG FÜR ALLE!!!!

Leute, seit 11.11.2013 gibt es ein neues Urteil und zwar: ALLE Eltern, egal ob beide zu Hause waren oder nur die Mutter die 12 Monate alleine genommen hat, bekommen rückwirkend Elterngeld (300 Euro Mehrlingsbonus für Kind 2 und 300 Euro Sockelbetrag, MuSchu wird abgerechnet) sprich: 9x600 Euro=5400 Euro nachgezahlt. Ihr müsst bis zum 31.12.2013 einen formlosen Überprüfungsantrag an eure Elterngeldstelle schicken und evtl. (Bundeslandabhängig) einen zweiten Antrag für Kind zwei ausfüllen. Dies kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend machen, sprich: bis 1.1.2009, d.h., auch wenn eure Mäuse 2008 geboren sind, ihr aber erst ab 2009 Elterngeld bezogen habt, habt ihr Anspruch. Ich habe Dienstag mit dem Bundesministerium in Berlin für Familie telefoniert und diese haben mir das bestätig und die müssen es ja wissen ;-)....Wers nicht glaubt informiert sich bitte dort selber oder bei eurer Elterngelstelle, wenn diese die Anweisungen schon bekommen haben, aber so weit ich weiß, sind diese raus an alles Bundesländer!!!!!

von LittlePupser am 14.11.2013, 20:00



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Vielen Dank für deine Antwort!!! Das heißt man bekommt den mehrlingsbonus für Kind 2 dann noch einmal?? Dann müsste ich den ja dann beantragen? Hast du das schon gemacht? Und wie bekomme ich raus, ob ich noch einen zusätzlichen Antrag stellen muss. Die Stelle wo ich angerufen habe, haben mich nur belächelt als ich fragte, ob ich einen Antrag für Kind 2 stellen könnte für 13. und 14. Monat. Da mein Mann ja nicht Zuhause geblieben ist. Also die Brauch ich nicht fragen...

von wolkenhimmel6 am 14.11.2013, 20:42



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Genau, du bekommst den 300 Euro Mehrlingszuschlag auch für das zweite Kind+ 300 Euro Sockelbetrag, also 600 Euro pro Monat rückwirkend. Du schreibst einen formlosen Überprüfungsantrag an deine EG. Dann wirst du von dieser Antwort bekommen, ob du einen zweiten Antrag stellen musst. Schau mal in deinen EG Bescheid, wurde da nur ein Kind namentlich erwähnt oder beide ohne Name, sprich: EG Bescheid für z.B. Jonas oder EG Bescheid für ihre Kinder. Wenn dort steht für ihre Kinder, dann wird es drauf hinauslaufen, dass du keinen zweiten Antrag stellen musst,ist nur ein Kind namentlich erwähnt, dann ja. Deine EG darf dich nicht belächeln, die Anweisungen dafür sind draußen. Ruf einfach mal beim Bundesministerium in Berlin an, die helfen dir da sehr gut weiter, wie du vorzugehen hast.

von LittlePupser am 14.11.2013, 20:50



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Vielen Dank!!

von wolkenhimmel6 am 14.11.2013, 21:08



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Hallo Das heißt auch wenn mein Mann nicht zuhause geblieben ist kann ich es überprüfen lassen!? Ich könnte also für meinen zweiten Zwilling noch das Elterngeld beantragen! (Ich hab für einen Zwilling Geld bekommen + dem Bonus)

von Lukiluc am 15.11.2013, 12:58



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genau, du bekommst die 600 € je Monat nochmal dazu. LG

von fünf-kleine-hüpfer am 15.11.2013, 13:10



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Hi! HaSt Du von dem Urteil erst durch das Gespräch mit dem Bundesministerium erfahren oder kann man das irgendwo nachlesen? Finde im Internet nichts dazu :-/ Lieben dank, Nathalie

von Panara1305 am 14.11.2013, 21:19



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Vom Bundesministerium und dann von meiner EG. Aber ich bin nicht die Einzige. Bei FB gibt es eine Gruppe mit mitlerweile über 1200 Mitgliedern (war selbst überrascht, bis vorhin dachte ich noch es waren 700) und dort haben viele die gleiche Aussage vom Bundesministerium bekommen und einige auch schon Bescheide. Es wurde auch erst am 11.11.13 beschlossen.

von LittlePupser am 14.11.2013, 21:22



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Komisch dass dann im Internet nichts zu finden ist... Leider hab ich kein FB :-( Danke dir nochmal und noch einen schönen Abend! Ich telefonier da morgen mal hinterher....

von Panara1305 am 14.11.2013, 21:26



Antwort auf Beitrag von Panara1305

soweit ich das mitbekommen habe, ist dieses Schreiben vom Bundesministerium gar nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen (gewesen), sondern es handelt sich um eine Art Handlungsanweisung, die intern an die Länder und von dort an die EG-Stellen gehen sollte. Wie es plötzlich bei Facebook gelandet ist, weiß ich auch nicht... Deswegen wirst du keinen Link finden...

von KleineKämpfer am 15.11.2013, 11:04



Antwort auf Beitrag von LittlePupser

http://www.l-bank.de/lbank/download/dokument/207461.pdf

von fünf-kleine-hüpfer am 15.11.2013, 08:48



Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

... Also meine Elterngeldstelle wusste mal wieder nix davon und in Berlin Kamm man diesbezüglich erst am Montag wieder jmd erreichen.

von wolkenhimmel6 am 15.11.2013, 10:34



Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Danke für diesen Link! Das ist ja endlich mal übersichtlich und nicht in Behördendeutsch

von KleineKämpfer am 15.11.2013, 11:05



Antwort auf Beitrag von KleineKämpfer

das ist ja supi... da kann man ja aufgrund dieses schreibens (was man in den anhang seines antrages legen kann) eine überprüfung beantragen. ich werd es versuchen!

von niti0206 am 15.11.2013, 11:09



Antwort auf Beitrag von LittlePupser

Ab welchem Geburtsdatum gilt das rückwirkend? Danke LG Tanja

von Tanja2101 am 15.11.2013, 12:11



Antwort auf Beitrag von Tanja2101

für alle, die ab 2009 Elterngeld bezogen haben. Also selbst wenn u von 2008 - 09 bezogen hast, bekommst du für die 09-er Monate nach :-) LG

von fünf-kleine-hüpfer am 15.11.2013, 13:11



Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Echt spitze, danke! Dachte immer 2009 ist nicht davon betroffen und hab mich daher nicht damit befasst, aber nun müssen wir ja doch mal dringend schauen!!!

von lizim am 15.11.2013, 14:04



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Danke für den Hinweis. Wäre alleine nie darauf gekommen. Habe bei meiner EG angerufen und die haben mir Tips gegeben, wie ich das machen soll. Super!! Freudige Grüße Nadine

von ein-zwei-vier am 15.11.2013, 14:15



Antwort auf Beitrag von ein-zwei-vier

Das wäre echt der Knaller, ein 3/4 Jahr 600€ nachgezahlt zu bekommen! Das wäre eine super super Finanzspritze...Ich habe den Überprüfungsantrag schon Tage hier liegen....jetzt ist dann wohl der richtige Zeitpunkt ihn abzuschicken! Gerecht ist es in jedem Falle so. Vorher war es echt fies...man hatte als Zwillingsmutter Nachteile im Gegensatz zu Müttern mit kurz hintereinander geborenen Kindern....Dass einem für jedes Kind Geld zusteht ist verdammt richtig so! LG

von Vanillepudding am 15.11.2013, 14:54



Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Ja, ich hab aber nur 2008 bekommen, weil ich die Kohle aufeinmal gebraucht habe, da ja am Anfang die großen Anschaffungen stehen... 2009 gabs nix und 210 bin ich wieder zur Arbeit... Eigentlich schade, wenn es gleich so gewesen wäre hätt ich mir das Geld ja auf 24 Monate auszahlen lassen können und hätte dann noch das dritte Jahr Elternzeit genommen...schade... das läßt sich jetzt im Nachhinein leider nicht mehr ändern.. aber man hätte da ja auch schon zum 01.01.07 drauf kommen können, dass 2 Kinder aufeinmal auch doppeltes Geld kosten... ohne Worte....Tanja

von Tanja2101 am 19.11.2013, 15:19



Antwort auf Beitrag von Tanja2101

Jetzt muss ich nochmal fragen hab es nicht so richtig verstanden. ?.... Meine Zwillinge kamen 2011 auf die Welt, ich habe 600€ für die erste und +300€ für die zweite bekommen. Verstehe ich das richtig das ich jetzt noch mal einen Antrag stellen kann und ich nochmal zu den 300 € (von der zweiten) was ich bekommen habe jetzt rückwirkend 300€ bekomme? Sorry aber ich habe das nicht so richtig verstanden gehabt

von Laura84 am 20.11.2013, 23:34



Antwort auf Beitrag von Laura84

Genau! Du bekommst nochmal 300 Euro für den 2. Zwilling plus 300 Euro mehrlingsbonus!

von wolkenhimmel6 am 21.11.2013, 21:09



Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Hallo, ich war sehr lange nicht hier da Tom und Ben 3 geworden sind und mich ordentlich auf Trapp halten. Bin Begeistert was ich hier lese. Bekommt man tatsächlich eine Nachzahlung vom Elterngeld. Kann das ja garnicht glauben. Steht mir etwas zu? Ich hatte 790 Euro Elterngeld plus 300 Euro Bonus

von Jessi-H am 26.11.2013, 14:33