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Kindergarten

Thema: Kindergarten

Hallo meine Lieben, Ich habe da mal eine Frage und vielleicht hat jemand Erfahrung Meine Tochter ist 2,5 Jahre und soll dieses Jahr in den Kindergarten gehen . Jetzt habe ich mich mit dem KV zusammen gesetzt und wir haben versucht darüber zu sprechen in welche KITA sie gehen soll. Hinzu kommt ,dass meine Wohnung zu teuer ist und ich umziehen muss. Also war mein Vorschlag sie in der Kita wo wir dann hinziehen sie gleich anzumelden . Er ist nicht einverstanden damit, weil wir momentan 1km von einander entfernt wohnen. Wenn wir in den Ortsteil ziehen würden wären es 5 km Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll bzw an wen ich mich wenden kann. Wir hatten bei dem Gespräch eine Familienhelferin dabei,allerdings war die eher so ,dass sie den Vater versteht und sein gutes Recht ist zu sagen das wir nicht weg ziehen sollen. Aber wir bleiben ja im gleichen Ort,da brauche ich doch nicht seine Zustimmung oder? Danke schon mal für eure Antworten LG

von Sternchen1987LL am 06.01.2023, 13:40



Antwort auf Beitrag von Sternchen1987LL

Nein, für eine Entfernung von 5 Kilometern brauchst Du nicht die Zustimmung des Vaters. Dies gilt nur für größere Entfernungen. Du solltest Deine Tochter unbedingt in dem Ort anmelden, in dem Du wohnen wirst. Denn im Zweifel wirst an den meisten Tagen Du es sein, die Dein Kind dort hinbringt und abholt. Außerdem kommen fast alle Kinder in einem Kiga kommen aus der direkten Umgebung. Spielverabredungen werden daher vor allem im selben Ortsteil getroffen. Und auch später auf der Grundschule treffen sich die Kinder, die vorher schon im Kiga war, natürlich wieder. Ein Kind, das in einem anderen Ortsteil wohnt, ist da eher außen vor. Außerdem ist es umständlich, jeden Tag zweimal in einen kilometerweit entfernten Kiga zu fahren, das kostet viel unnötige Zeit, und das Kind hat auch eher Nachteile davon. Setz Dich durch! LG

von Lillimax am 06.01.2023, 16:21



Antwort auf Beitrag von Lillimax

Das stimmt nicht. Rechtlich braucht sie die Zustimmung. Auch dann, wenn nur 5km. Ohbe seine Zustimmung kann das Kind nicht angemeldet werden bei dee meldeadresse. Bei gemeinsamen Sorgerecht. Sie kann es halt einklagen. Da wird sie recht wahrscheinlich gewinnen bei der geringen Entfernung.

von Neverland am 10.01.2023, 20:59



Antwort auf Beitrag von Sternchen1987LL

Hallo, welche Gründe hat er denn angegeben, dass er diesen Kindergarten, in der wahrscheinlich neuen Wohngegend, nicht möchte? Ich finde 5 Km sind ja nun nicht die Welt. Wären es 50 km Entfernung gewesen, die ihr wegziehen möchtet, kann ich das schon eher verstehen. Da eure Tochter mehr bei dir wohnt (wenn ich das richtig verstanden habe), wirst du ja auch vermehrt die Tochter in den Kindergarten bringen und wieder abholen und ich finde, es sprechen mehr Gründe für einen Kindergarten, der mehr an eurer Wohnung ist als einer, der 5 km entfernt ist. Versuche noch mal in Ruhe mit dem KV darüber zu sprechen. Ansonsten muss er, glaube ich, nicht zwingend zustimmen. LG Seerose

von seerose1979 am 08.01.2023, 13:08