Thema:
Ex zieht nicht aus
Hallo,
mein ex lebt noch bei uns,er sieht nicht ein auszuziehen,ist alles ja sehr bequem für ihn,ida ich aber wirklich am Ende bin,ist sehr viel vorgefallen,trotzdem nimmt er mich nicht ernst,er ist hier nur angemeldet steht nicht mit im Mietvertrag,es gehört ihm hier auch nicht s,was kann ivh tuen?
Gibt es eine Stelle an die ich mich wenden könnte??
LG Theresia
von
Theresa Marie
am 13.04.2023, 11:11
Ultimatum stellen, wenn er bis dahin nicht weg ist Koffer vor die Tür stellen Schloss austauschen.
von
Tonic2108
am 13.04.2023, 11:20
Das hat seine Ex schon damals getan,da könnte er sogar rechtlich gegen an gehen,das ist nicht so einfach,hinzu sollte ich vielleicht noch sagen das er ADHS hat und null impulskontrolle
von
Theresa Marie
am 13.04.2023, 11:25
Wenn der Mietvertrag nur auf Dich läuft, kann der Vermieter ihn "rauswerfen"?
von
Garnele08
am 13.04.2023, 11:51
Der Vermieter hat damit nichts zu tun und die Schlösser darfst du nicht einfach tauschen -
du brauchst eine Räumungsklage nach einer Fristsetzung.
Wenn allerdings häusliche Gewalt oder Kindeswohlgefährdung vorliegen, kann dein Partner dieses Recht verlieren. In diesem Fall hat der andere Ehegatte auch das Recht, dies polizeilich und richterlich anordnen zu lassen.
von
Lena_1922
am 13.04.2023, 12:22
Hallo,
wie komme ich an diese Räumungsklage?
von
Theresa Marie
am 13.04.2023, 12:58
.
von
Garnele08
am 13.04.2023, 13:10
Frag mal bei deinem Amtsgericht in der Nähe nach.
von
Lena_1922
am 13.04.2023, 13:14
Doch, sie vermietet ja quasi Unter :-)
von
Lena_1922
am 13.04.2023, 13:14
vor der räumungsklage musst du ihm kündigen. nachweisbar (z.b. zeugen) und schriftlich. in der kündigung räumst du ihm eine frist zum auszug ein. die frist muss nicht lang sein, 2 wochen reichen. reinschreiben, dass du nach ablauf der frist gerichtliche schritte einleiten wirst.
kennst du nicht irgendjemanden der rechtlich ein wenig bewandert ist und den brief furchteinflößend-offiziell formulieren kann? meiner erfahrung nach hilft das in den meisten fällen.
von
WonderWoman
am 13.04.2023, 14:23
Hallo,
im Thread gab es leider einige Fehlinformationen: Kündigen musst du deinem Ex zum Beispiel nicht. Das gälte nur, wenn es einen Vertrag zur Untervermietung gibt, wenn du also als Mieterin an ihn untervermietet hättest. Wohnt dein Ex einfach so bei dir, musst du ihm nicht kündigen, sondern darfst ihn jederzeit zum Auszug auffordern.
(Eine Kündigungsfrist gibt es manchmal auch ohne Mietvertrag. Aber das gälte nur, wenn dein Ex gegenüber dem Hausbesitzer der Hauptmieter wäre. Das ist er aber nicht. Sondern Mieterin bist du.)
Eine Räumungsklage ist ebenfalls nicht nötig. Sondern du kannst die Polizei rufen, wenn dein Freund die Wohnung nicht verlassen will. Das Schloss einfach austauschen darfst du allerdings nicht. Du musst ihn zuerst auffordern zu gehen, dann die Polizei rufen.
Alles über den Auszug eines Partners, der nicht im Mietvertrag steht und zu dem kein Untervermietungsverhältnis besteht, findest du hier:
https://praxistipps.chip.de/mitbewohner-rauswerfen-der-nicht-im-mietvertrag-steht-das-sind-ihre-rechte_148589
Die einfachste Lösung: Sage ihm, bis wann er ausgezogen sein muss. Hält er den Termin (z. B. 14 Tage oder vier Wochen) nicht ein, rufst du bei der Polizei an, schilderst die Situation, sagst, dass du ihm ausreichend Zeit gegeben hast auszuziehen und dass sie jetzt kommen müssen.
LG
von
Bonnie
am 13.04.2023, 15:13
Danke dir,genau so werde ich es machen,vielen lieben Dank für deine Antwort
von
Theresa Marie
am 17.04.2023, 11:27
Hast du ihn rausgekriegt aus der Wohnung …?
von
Astrid
am 26.04.2023, 18:08