Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, meine Situation ist folgende: Ich bin kurz vor Ende der Elternzeit. Mein erstes Kind wird bald drei Jahre alt. Bisher bin ich gesetzlich krankenversichert (zur Zeit während der Elternzeit beitragsfrei). Ich bin mit einem Beamten (privat versichert) verheiratet. Mit Bekanntwerden der ersten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Seit der Geburt bin ich nicht mehr arbeiten gegangen. Das Arbeitsverhältnis ruht wegen der Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger. :-) Allerdings frage ich mich nun, wie ich am besten vorgehe. 1. Bleibe ich wegen der erneuten Schwangerschaft nun weiterhin gesetzlich beitragsfrei versichert? 2 Welches Vorgehen würdet Ihr mir in Bezug auf meinen bisherigen Arbeitgeber empfehlen? Sollte ich nach Ende der Elternzeit die Beschäftigung wieder aufnehmen und mich um ein Beschäftigungsverbot, was ich aus sicherlich wieder bekommen würde, kümmern? Hat dies Vorteile hinsichtlich eines zukünftigen Elterngeldbezuges? 3. Wenn ich die Arbeit wieder aufnehmen würde und sofort ein Beschäftigungsverbot bekäme, wäre dies doch für meinen Arbeitgeber kostenneutral, oder? Ich bin mit diesen Fragen überfordert und hoffe, dass jemand von Euch mir vielleicht aus eigener Erfahrungen etwas raten kann. Vielen herzlichen Dank vorab!
Die Frage ist doch, wie der Plan gewesen wäre, wenn du nicht schwanger geworden wärst. Wärst du wieder arbeiten gegangen? Teilzeit? Ist dein Kind betreut?
Zu 1. Ich wüsste keinen Grund, aus dem du nicht weiterhin versichert sein solltest. Du hast ja nicht in die private von deinem Mann gewechselt. Zu 2. Keine Ahnung. Zu 3. Bis zum Mutterschutz ist das Beschäftigungsverbot für deinen AG nicht kostenfrei. Die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil deines Gehalts, den Rest zahlt der AG. Dieses Jahr erst mitbekommen bei einer Kollegin, die Beschäftigungsverbot bekommen hat.
Danke für Eure Antworten. dasHarlchen: Das wundert mich, denn die Techniker-Krankenkasse schreibt auf Ihrer Website, dass dem Arbeitgeber alles erstattet wird (U2-Umlage): https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/beschaeftigungsverbot-erstattung-2031732?tkcm=ab Viele Grüße
Du erwirbst ja einen Urlaubsanspruch während des BV. Und den kannst du ja später nehmen. Das wird den AG nicht erstattet
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