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Geschrieben von catalanya am 24.11.2013, 14:09 Uhr

Ebay-Frage die 10.934ste

Langsam brauchts ein Ebayforum ich hoffe dennoch auf ein paar Antworten...

Ich habe bei Ebay ein Paket Klamotten gekauft. In der Beschreibung stand, daß keine Löcher oder Flecken vorhanden wären.
So, jetzt kam das Paket bei mir an, und was soll ich sagen: Mehr als die Hälfte aller Sachen waren zu bemängeln mit derben Flecken und super auffälligen Löchern. Ich bin nicht pingelig, mal ein kleines Fleckchen oder so ein Löchlein von der Waschmaschine, das kommt in jedem Haushalt vor und kann auch mal übersehen werden, aber das was ich erhalten habe ->
Also hab ich einen Fall eröffnet, in dem ich dem Verkäufer mitteilte, daß die Beschreibung nicht mit der geliferten Ware übereinstimmt und gleich mal 18 (!) Bilder angehängt. Und das waren noch nicht alle Mängel. Egal.
Jetzt schrieb er mir sehr ungehalten zurück, daß ich das Paket zurückschicken soll, ich hätte die Sachen gar nicht verdient
Porto hätte selbstverständlich ich zu tragen, die Erstattung des Kaufpreises käme nach Erhalt der Ware.
Daraufhin konterte ich, daß ich es nicht einsähe, für seine fehlerhafte Beschreibung auch noch die Portokosten zu tragen.
Jetzt antwortet er mir, daß das auch die Richtlinien so vorsähen, daß ich 10 Tage Zeit hätte, die Ware zurück zu senden. Auf meine Kosten.
Er ist Privatverkäufer, eine Rücknahme wurde kategorisch ausgeschlossen.

So, ihr lieben, jetzt seid ihr an der Reihe. Ist es einzusehen, die Versadkosten zu übernehmen, wenn er den Fehler gemacht hat?
Paketpreis waren 25 Euro, ich wollte 10 Euro erstattet haben und gut wärs gewesen. nun soll ich knapp 10 Euro zahlen für den Rückversand...

 
9 Antworten:

Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - muss er auch als privater das alles zahlen !

Antwort von Ellert am 24.11.2013, 14:42 Uhr

Wenn ich Dir ein Auto verkaufe und ein Fahrrad
schicke, dann ist das so ungefähr das Selbe

dagmar

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Re: Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - muss er auch als privater das alles zahlen !

Antwort von Pelle am 24.11.2013, 14:48 Uhr

sein Fehler somit trägt er alle Kosten

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von speedy am 24.11.2013, 15:12 Uhr

Hi,
du musst das Porto für den Rückversand tatsächlich auslegen, aber er muss es dir inkl. der Kosten für den Hinversand und den Kaufpreis der Waren komplett erstatten.

Zu finden im BGB §§ 433 ff., Fehlen der zugesicherten Eigenschaften einer Sache = Sachmangel => bei gebrauchten Waren automatisch Rückabwicklung, da eine Neulieferung hier ja nicht möglich ist. Hat nichts mit Privatverkäufer oder nicht zu tun. Sinn ist es, den Käufer so zu stellen, als wäre der Kaufvertrag niemals geschlossen worden, d.h. du hättest auch kein Geld gezahlt und auch keine Ware gehabt.

Gruß, Speedy

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von rabbit80 am 24.11.2013, 16:35 Uhr

Ja, so ist es natürlich. ABER, was willst Du machen, wenn Du nicht mit Paypal bezahlt hast und nicht zum Anwalt rennen willst? Ja genau, Du kannst auf Deine Kosten zurücksenden oder nur Negativ bewerten. Ist Mist und ich wäre auf 180, aber machst Du Dir nicht die Mühe Dein Recht zu bekommen, ziehst Du den kürzeren.

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von Seansmama am 24.11.2013, 17:58 Uhr

Steck es als Erfahrung weg und knall ihm eine ordentliche Bewertung rein, so dass er in Zukunft nix mehr verkauft, ...
Ich fahr mittlerweise besser, dass ich 2x im Jahr selber auf Märkten verkaufe und auch viele Klamotten kaufe, Ebay hat sich bei Klamotten bei mir erledigt, nur für mich selber und eher Einzelteile kauf ich noch, alles andere ...

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von Lillalaus am 25.11.2013, 12:25 Uhr

Das versteh ich hier von manchen die antworten nicht. wie kann man soetwas hinnehmen und abhaken.

Es gibt klare Gesetze (auch von ebay).
Zwar habe ich bei privaten auktionen kein generelles umtauschrecht aber dennoch habe ich eins. Unabhängig davon ob der Verkäufer einen umtausch zustimmt oder ablehnt.
Weicht die Beschreibung stark von der Wahrheit ab so habe ich auch in den Fall ein recht auf Erstattung ALLER kosten. Wie es bei dir wohl s Fall ist.

Das steht auch so auf der Seite von ebay.
Ich würde jetzt über ebay den Fall eröffnen und ebay darum bitten das du neue Kleidung bekommst (die der Beschreibung entspricht) da dieses aber nicht möglich sein wird würde ich dann mein Geld zurückfordern.
Mit den zurücksenden würde ich von daher noch warten ob der Verkäufer mir auch dafür das Porto erstatten, ansonsten dürfte er die Sachen gerne persönlich abholen.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von rabbit80 am 25.11.2013, 13:45 Uhr

das ist aber nur die Therorie!
Die Wahrheit sieht aber so aus, dass Ebay dies kein bisschen interessiert, wenn kein Käuferschutz vorliegt. Da kannst Du bei Ebay Fälle eröffnen wie Du willst.
Du kannst es über einen Anwalt laufen lassen oder hinnehmen. So sieht die Realität aus.

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von Lillalaus am 25.11.2013, 18:46 Uhr

Dann leben wir wohl in 2 verschiedenen Realitäten. Den ich habe mein Geld bis jetzt immer wieder bekommen. Und das auch ohne Käuferschutz.

Bitte was hat man zu verlieren? aufgeben kann man immer noch.

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Re: Ebay-Frage die 10.934ste

Antwort von rabbit80 am 25.11.2013, 19:09 Uhr

Dann hat Ebay das aber nur als Bitte ausgesprochen, dass der VK Dir was zurückgibt und Du hast Glück gehabt. Aber ansonsten kann man sich wirklich auf den Kopf stellen und Du bekommst nichts!

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