Hallo,
ich arbeite schon seit Jahren im Kindergarten. Bisher habe ich mich nie mit Zytomegalie angesteckt. Ich habe keine Antikörper dagegen und muss trotzdem weiter arbeiten, obwohl ich schwanger bin.
Laut Gesetz, darf man ja nicht mit unter 3jährigen zusammen arbeiten.
ABER: die Kinder ab 3 (bis wieviel Jahre eigentlich ?) können ja auch Überträger sein, oder?
Frage1: kann ich mich bei ihnen angesteckt haben? Oder ist es unwahrscheinlich jetzt Zytomegalie zu bekommen, wenn ich es bisher nie bekommen habe?
2.: werden die Viren (?) nur übertragen durch direktes Anniesen/Anhusten/Urin oder kann ich die auch bekommen, wenn ich Dinge in die Hand nehme, die von Kindern Stunden vorher angelutscht wurden?
3.: Kann ich beim Frauenarzt testen lassen, ob ich inzwischen Zytomegalie bekommen habe?
4.: wenn ich es bekommen hätte, ist es dann zwangsläufig immer so, dass es schädlich fürs Kind ist?
5.: kann ich dann feststellen, ob das Kind einen Schaden davon bekommen hat?
Danke!
Sonja
Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 19:39
Antwort auf:
zytomegalie
Hallo Sonja,
1. vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es bei durchschnittlich weniger als 2 % der seronegativen Schwangeren zu einer Primärinfektion in der Schwangerschaft kommt, jedoch ca. 15 % der seropositiven Schwangeren eine Reaktivierung erfahren, wird aus arbeitsmedizinischer Sicht eine generelle Freistellung nicht geboten sein.
Eine solche Freistellung könnte alternativ höchstens dann für die gesamte Schwangerschaftsdauer erwogen werden, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden, da bei diesen die Infektionsinzidenz relativ hoch ist. (Quelle: Univ. Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. F. Hofmann, 2009 Diplom - Chemiker Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachbereich D / Abt. Sicherheitstechnik, Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz)
2. Ihre Frage ist rein hypothetisch und kann deshalb immer nur mit "ja das ist möglich" beantwortet werden.
3. der Infektionsweg ist die Tröpfchen- oder Schmierinfektion (Niesen, Küssen, etc.))
4. Zur Frage der Zytomegalie schreibt das as Amt für Arbeitsschutz in NRW dazu in seinen Informationen folgendes:
"Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe .
Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden.
Nachzulesen unter
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26
5. Das Zytomegalievirus (ZMV) gehört zu den Herpesviren und führt nach der Erstinfektion zu einer lebenslangen latenten Infektion.
Zur Reaktivierung kann es während der Schwangerschaft und bei Schwächung der zellulären Immunität (z. B. AIDS) kommen. Die Übertragung der Viren erfolgt durch sexuelle Kontakte, Tröpfcheninfektionen, Transplantationen, Muttermilch, Blut, transplazentar und perinatal. In Deutschland liegt die Durchseuchung etwa bei 50 %. Bei Immunkompetenten verlaufen die Primärinfektion und die wiederholte Infektion meist uncharakteristisch und mild und bleibt damit unerkannt.
Die Diagnose einer Infektion erfolgt serologisch über die Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern oder auch durch den direkten Virusnachweis.
Die transplazentar erworbene kongenitale Zytomegalie ist mit etwa 1 % aller Geburten die häufigste der intrauterinen viralen Infektionen. Die perinatal (unter der Geburt) oder beim Stillen entstandenen neonatalen Infektionen verlaufen in der Regel asymptomatisch und verursachen keine bleibenden Schäden.
Nach einer Erstinfektion der Schwangeren muss in etwa 40 % und nach wiederholter Infektion in unter 5 % mit einer transplazentaren (über die Plazenta) Infektion des Fetus gerechnet werden. Die infizierten Kinder zeigen in 10 % bei der Geburt Symptome wie niedriges Geburtsgewicht, Hepatosplenomegalie (vergrößerte Leber und Milz), Petechien(Hautblutungen), Thrombozytopenie (erniedrigte Blutplättchenzahl), Ikterus (Gelbsucht) und Mikrozephalie (einen zu kleinen Kopf). Diese primär symptomatischen Kinder haben eine Sterblichkeit um 30 % und entwickeln in über 90 % Spätfolgen wie Hörverlust, Mikrozephalie und eine geistige und körperliche Retardierung. Infizierte Kinder, die nach der Geburt unauffällig sind, zeigen in etwa 10 % der Fälle Spätfolgen.
Die seltenen fetalen Infektionen nach erneuter Erkrankung der Schwangeren führen nach der Geburt zu keinen Komplikationen, sind aber in etwa 5 % mit Spätfolgen wie einem Hörverlust verbunden.
Wirksame prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung oder Behandlung einer angeborenen Zytomegalie stehen bisher nicht zur Verfügung. Die Diagnose einer primären oder aufgefrischten Infektion während der Schwangerschaft unterbleibt fast immer, wegen des subklinischen Verlaufs. In der Praxis beschränkt sich die Diagnose einer Zytomegalieinfektion somit auf die wenigen Fälle, bei denen wegen einer verdächtigen Symptomatik der Schwangeren oder eines auffälligen sonographischen Befundes eine Serologie (Blutuntersuchung) veranlasst und eine Infektion nachgewiesen wurde.
In spezialisierten Zentren kann heute durch den Virusnachweis im Fruchtwasser und den Virus- und IgM-Antikörpernachweis im fetalen Blut unter Einbeziehung der Sonographie versucht werden, eine fetale Infektion festzustellen.
Deshalb sollte die weitere Diagnostik in solchen Fällen immer in Zusammenarbeit mit einem solchen Zentrum erfolgen.
Aufwand und Nutzen eines allgemeinen serologischen Zytomegaliescreenings in der Schwangerschaft zur Erfassung von asymptomatischen mütterlichen Infektionen stehen nach Meinung der meisten Experten auf diesem Gebiet in keinem vernünftigen Verhältnis.
Die klinische Interpretation der Serologie bezüglich des Risikos der kindlichen Gefährdung auch nach Einbeziehung der pränatalen Diagnostik bleibt schwierig und wirksame prophylaktische Maßnahmen zur Reduzierung des kindlichen Risikos stehen nicht zur Verfügung, was den Wert der pränatalen Diagnostik einschränkt
Therapeutische Möglichkeiten bei einer Zytomegalieinfektion:
nicht alle Behandlungsmöglichkeiten von CMV-Infektionen sind in der Schwangerschaft einsetzbar, da eine schädigende Wirkung auf das Ungeborene nicht auszuschließen ist. Die Lösung ist eine passive Immunisierung mit Immunglobulin. CMV-Immunglobulin kann während der Schwangerschaft verabreicht werden, ohne dass eine Gefährdung des Kindes besteht.
Auch, wenn dieses Immunglobulin bisher nur bei transplantierten Patienten eingesetzt wurde und die europäische Aufsichtsbehörde EMEA hier gerade größere Studien zu Verträglichkeit in der Schwangerschaft testet, ist es auf Grund von Erkenntnissen, die in internationalen Fachjournalen veröffentlicht wurden, möglich, dass Schwangere, die sich nachweislich mit CMV infiziert haben, von der Immunglobulingabe profitieren. Die Behandlung zeigt, so neuere Studien und Fallberichte, sehr gute Erfolge.
Es handelt sich jedoch erstens um eine im Moment noch experimentelle Therapie, die nur in entsprechenden Zentren durchgeführt wird und für deren Kostenübernahme vorher eine Einwilligung der Krankenkasse eingeholt werden muss.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.09.2010