Hallo Dr. Bluni,
eine Frage bzgl. der Versicherung im Ausland im Urlaub. In der 32. SSW Woche fahren wir für 1 Woche in Urlaub. Sollte es in dieser Zeit zu einer Frühgeburt kommen. Wäre dann das Kind und die Kosten für die Behandlung des Kindes bei mir in der Krankenversicherung mit abgedeckt? Ich bin gesetzlich Versichert und habe noch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung (welche allerdings nur die Kosten für mich übernehmen würde). Bislang hatte ich keinerlei Probleme in der Schwangerschaft.
Beste Grüße
von
FeelTheHeartbeat
am 09.07.2012, 16:53
Antwort auf:
Urlaub 32. SSW - Versicherung bei Frühgeburt?!?
Hallo,
bekanntermaßen sind Versicherungen ja "Einrichtungen zur Verhinderung von Leistungen" und vor diesem Hintergrund kann ich nur dringend empfehlen, dieses vorher mit dem Versicherungsagenten zu besprechen.
In der Frage zu den Leistungspflichten einer Auslandskrankenversicherung hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 ein richtungweisendes Urteil gefällt (BGH, Urteil vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99).
Demzufolge darf der Versicherer in seinen Vertragsklauseln die Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, einer Geburt oder einem Schwangerschaftsabbruch nicht ausklammern.
Da ich kein Jurist bin, bitte ich Sie, sich in dieser Frage mit dem genauen Wortlaut Ihres Versicherungsvertrages am besten noch einmal an unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, zu wenden.
Hierzu bitte mal auf den link
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115
klicken.
Es kann gut sein, dass das o.g. Urteil so zu interpretieren ist, dass ggf. auch die Folgekosten für eine Frühgeburt abgedeckt werden müssten. Aber, auch dieses klären Sie in jedem Fall bitte über Ihren Agenten und unsere Juristin im Vorfeld ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 09.07.2012