Schwanger - unklarer Befund Windpocken - Immunität?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Schwanger - unklarer Befund Windpocken - Immunität?

Guten Tag! Nach vielem Suchen im Internet und unzähligen Telefonaten mit meinem FA bin ich nach wie vor verunsichert - denn ich arbeite in einer sehr familären Firma und hier haben die Kinder gerade Windpocken. Ich komme zwar mit den Kindern selten in Kontakt aber ein gewisses Ansteckungsrisiko besteht wohl trotzdem, seither bin ich sehr beunruhigt ... denn ich bin derzeit in der 20. SSW. Zwar bin ich recht sicher, dass ich die Windpocken als Kind hatte - aber entgegen der allgemeinen Meinung kann man sich wohl manchmal doch nocheinmal anstecken wenn man nicht genügend Antikörper hat? Ich habe deshalb trotzdem einen Bluttest beim FA machen lassen, der mich aber nur weiter verunsichert hat: Zwar ergab der Test eine abgelaufene Infektion (wie vermutet hatte ich die Krankheit also schon einmal), das Labor hat aber einen erneuten Test in 2 Wochen empfohlen - warum? Was soll das nützen? Dann wüßte ich also ob ich mich angesteckt habe - das würde ich aber ein paar Tage später sowieso merken - oder? Heißt das also mein Titer ist nicht ausreichend? Meine eigene Ärztin ist leider in Urlaub und ich konnte nur mit der Sprechstundenhilfe sprechen die mir das Ergebnis vorgelesen hat. Genau Werte wurden mir aber keine gegeben. Die Weihnachtsfeiertage nahen und nun habe ich nicht nur Angst um mich und mein Baby sondern könnte auch noch das Neugeborene meiner Schwägerin anstecken (im Moment 3 Wochen alt). Ich wäre sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Herzlichen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 19.12.2008, 09:46



Antwort auf: Schwanger - unklarer Befund Windpocken - Immunität?

Hallo, was nun das konkrete Ergebnis und die Intention des Labors angeht, dazu kann ich leider nichts sagen. Das können Sie nur vor Ort erfragen. Aber: 1. für die Schwangerschaft gilt folgendes: nach durchgemachter Infektion mit Windpocken besteht lebenslange Immunität und eine erneute Infektion mit Windpocken ist unter normalen Umständen nicht mehr möglich. Auch wenn es viele Schwangere nicht wissen, besitzen ansonsten ca. 93-94% der schwangeren Frauen Antikörper und damit Schutz vor einer Erstinfektion mit Varizellen, dem Erreger der Windpocken. Theoretisch kann sie dann nur noch eine Gürtelrose bekommen. Dieses ist der gleiche Erreger (Varizellen). Von der geht nach bisherigen Erkenntnissen aber keine Gefahr für das Ungeborene aus. Nach vermeintlichem Kontakt sollte im Zweifel also zunächst der Immunstatus geprüft werden. In der Regel lässt sich anhand eines Titers schon sagen, ob eine Person nun Immunität hat oder nicht. Bestehen dennoch Zweifel, ist natürlich für all dieses Schwangeren ein gewisses Restrisiko einer Infektion gegeben. Das so genannte Varizellen-Hyperimmunglobulin muss innerhalb von 96 Std., besser sind 72 Std. nach Kontakt gegeben werden, wenn kein Immunschutz da ist, um einen Ausbruch abzuschwächen oder zu verhindern. 2. man schaut bei der Laboruntersuchung immer erst nach dem IgG. Wenn dieses negativ ist, heißt das, die Frau hatte nie eine Auseinandersetzung und hat auch keine Immunität. Ist das IgG positiv, hatte die Frau mal eine Auseinandersetzung. Um hier eine frische Infektion auszuschließen, wird dann das IgM bestimmt. Wenn IgM negativ ist, kann die Frau beruhigt sein; sie hätte Immunität und bräuchte dieses weder in der laufenden, noch in einer zukünftigen Schwangerschaft testen lassen. 3. Bei Infektionen im 1. und 2. Trimenon (d.h. bis zum 6. Monat) sind sehr selten Syndrome bei Neugeborenen beschrieben worden (wenige Fälle in der ganzen medizinischen Literatur!), die durch Hautnarben, Unterentwicklung einer Extremität, niedriges Geburtsgewicht und verschiedene Defekte gekennzeichnet sind. Zu unterscheiden davon sind die Varizellen perinatal (d.h. um die Geburt): Tritt das Exanthem (der Hautausschlag) der Mutter früher als 4 Tage vor Entbindung auf, erhält das Kind mütterliche Antikörper, die es vor Infektion schützen oder die Manifestation mildern. Bei Eintritt des Varizellenexanthems zwischen 4. Tag vor und 2. Tag nach Entbindung ist ein solcher Schutz nicht mehr gewährleistet: Varizellen, die beim Kind dann in der 2. Woche nach der Geburt auftreten können für das Kind fatale Folgen haben. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 19.12.2008



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