Lieber Dr. Bluni
Bei meinem Sohn (5) besteht der Verdacht auf Röteln trotz MMR-Impfung als Kleinkind (2 Dosen). Der Hautarzt sagt, er könne es nicht ausschließen, dass es trotz Impfung zu einer leichten Form der Infektion gekommen ist. Ein Bluttest soll nun Klarheit bringen. Ich selbst habe trotz 2er Impfungen (die letzte nach der Geburt meines Sohnes 2004) einen Impfschutz von nur 1:16. (Titer). Mein FA meint, das reiche. Ich mache mir trotzdem Sorgen.
Soll ich auch einen Bluttest machen lassen?
Bin 15. SSW.
Danke und mfG Edith
Mitglied inaktiv - 16.08.2010, 17:26
Antwort auf:
Röteln-Verdacht
Liebe Edith,
1.die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch.
Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Dabei lässt der Nachweis einer bestimmten Konzentration spezifischer IgG-Antikörper im Serum auf eine ausreichende Immunität gegenüber einer Rötelninfektion schließen.
Bei niedrigeren HAH-Titern (1:8, 1:16) wird zur Absicherung zusätzlich ein IgG-Test (enzyme-linked immunosorbent assay = EIA) durchgeführt. Die im EIA gemessenen IgG-Antikörper werden anhand eines WHO-Standards in IU bewertet.
Bei einem Titer von 1:16 ist nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen.
Hier dienen so genannte Referenzwerte für die quantitative Bestimmung des IgG (gemessen in mIU/ml) als Maßstab:
0-9,99 IU/ml NEGATIV
10,0-11,99 mIU/ml GRENZBEREICH, Kontrolle notwendig
Größer 12,0 POSITIV
Im Zweifel oder bei niedrigen Titerwerten wäre dann zunächst die beschriebene Kontrolle durchzuführen.
Bei fehlender Immunität sollte eine Antikörperkontrolle bis zur 17.SSW erfolgen. Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels.
2. Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 16.08.2010