Sehr geehrter Herr Dr. Bluni
ich habe eine Frage zu Ringelröteln. Ich - ich bin in der 20. Woche schwanger - hatte am letzten Mittwoch Kontakt zu einem Kind, bei dem laut Mutter nun Verdacht auf Ringelröteln besteht (seit Freitag Fieber, erst "Pocken" am Körper, jetzt zusammenfließend / großflächiger und erhabener Ausschlag, jetzt auch im Gesicht, außer am Mund). Sie möchte mit dem Kind morgen zum Kinderarzt und ihm Blut abnehmen lassen.
Meine Frage: Wären Ringelröteln jetzt beim Kind im Blut schon nachweisbar?
Und wären sie jetzt bei mir schon nachweisbar? Kann ich irgend etwas tun? Immun bin ich leider nicht.
Ich mache mir große Sorgen.
Viele Grüße und vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 21:02
Antwort auf:
Ringelröteln
Hallo,
1. der Erreger der Ringelröteln ist das Parvovirus Typ 19. Nicht zu verwechseln mit dem Rötelnvirus, das die Röteln verursacht.
Fetale Komplikationen treten hauptsächlich bei mütterlicher Infektion gegen Ende des 1. Trimenons (Schwangerschaftsdrittel) und im 2. Trimenon auf. Hierzu gehören Wassereinlagerung (in ca. 10-15 Prozent der akut infizierten Schwangeren) und in seltenen Fällen eine Fehlgeburt.
Im letzten Teil der Schwangerschaft sind kaum mehr Folgen für das Kind zu erwarten. Das Intervall zwischen mütterlicher Infektion und der der kindlichen Komplikation kann zwischen 2 bis 17 Wochen variieren, beträgt aber in 80 Prozent zwei bis vier Wochen.
Hatte die Schwangere Kontakt zu einer Person mit Ringelröteln, sollte bei der betroffenen Schwangeren der Titer bestimmt werden. Wenn dieser negativ ist, sollte er nach 2-4 Wochen aber noch einmal bestimmt werden, um eine zwischenzeitliche Infektion nicht zu übersehen. Für den Fall einer fehlenden Immunität gibt es gegen die Ringelröteln - anders als bei den Röteln – keine Impfung. Hat die Schwangere nachgewiesenermaßen Immunität, dann hält diese erfahrungsgemäß zeitlebens an.
Im Falle einer Ansteckung der Schwangeren, sollte sie den Titer abwarten, denn der kann eine genauere Aussage über ihre Abwehrlage geben.
Im Fall einer Infektion sind dann über mehrere Wochen engmaschige Ultraschallkontrollen durch einen entsprechend erfahrenen Pränataldiagnostiker sinnvoll, um zu sehen, ob es zu Wassereinlagerungen beim Kind kommt.
Wichtig: es sind keine eigentlichen Fehlbildungen, wie bei der Rötelninfektion, die hervorgerufen werden, sondern .es kann beim Kind infolge der Ringelrötelninfektion zu extremer Blutarmut kommen. Dieses kann dazu führen, dass Blutübertragungen beim Ungeborenen notwendig werden.
2. die B19-DNA lässt sich nach der Infektion im Serum ab dem 4.–8. Tag nachweisen. Das Anti-B19-IgM ist ab dem 10.–14. Tag und Anti-B19-IgG
frühestens ab dem 13. Tag nach Infektion nachzuweisen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 19.04.2010