Sehr geehrter Herr Dr . Bluni
Ich hatte im Januar 2011 einen auffälligen pap3d Befund nach der Entbindung . Aber jetz vor paar Tagen weil es mir nicht gut ging machte ich einen SS-Test und der war positiv .
Was mich jetz sehr zum grübeln bringt ist das ich es behalten kann mit dem Befund ? Und ob es gesundheitliche Einschränkungen für mich oder das ungeborene Baby hätte ?
Ich bin hin und her gerissen und weis nicht was ich machen soll an eine Abtreibung könnte ich nicht denken .
Mit lieben Gruß
Emi
Mitglied inaktiv - 14.05.2011, 12:07
Antwort auf:
Pap3d Befund nach Entbindung und jetz wieder schwanger
Liebe Emi,
1. eine Schwangerschaft kann in dieser Situation ausgetragen werden
2. bei einem PAP IIID handelt es sich um ein schwer entzündliches Zellbild.
Ist hier der Verdacht auf eine mittlere (mäßige) Zellveränderung (Dysplasie) gegeben, sollte die Kontrolle per Kolposkop und zytologisschen Abstrichen in Abständen von 3-6 Monaten, ggf. ergänzt durch eine Biopsie durchgeführt werden.
Sofern ein solcher Befund mehr als ein Jahr so bleibt, sollte außerhalb einer Schwangerschaft eine Gewebeprobe und ggf. eine Konisation vorgenommen werden. Dieses entspricht den neuesten Empfehlungen des Berufsverbandes der Frauenärzte und der Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie.
In der laufenden Schwangerschaft kann es aber dadurch, dass die Zellen in der hormonell veränderten Situation anders erscheinen, schon mal solche Befunde geben. Hierdurch kann die Beurteilung eines solchen Befundes für den Zytologen manchmal schwieriger sein.
Eine derartige Situation erfordert dann sicher die engmaschige zytologische Kontrolle und eventuelle Reaktion. In manchen Fällen normalisiert sich ein solcher Abstrich, dennoch kann er sich gerade in der Schwangerschaft auch mal unter dem hormonellen Einfluss verschlechtern.
Eine weiterführende Diagnostik sollte bei einem solchen Abstrichbefund in der Schwangerschaft durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hierzu gibt es so genannte Dysplasiezentren.
Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen.
In einigen Fällen wird man zumindest um die Gewebeentnahme (Biopsie) nicht herum kommen. Eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) ist in der Schwangerschaft nur selten erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann.
Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen, denn was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist, dass die Frau Ihr Kind bekommt und anschließend einen Gebärmutterhalskrebs, der ggf. nur noch durch eine sehr große Operation mit viel schlechteren Heilungschancen zu behandeln ist.
Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarztes oder Frauenärztin mit dem Dysplasiezentrum oder dem Zytologen getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall getroffen werden.
Im Deutschen Ärzteblatt ("Der verdächtige Abstrich in der Schwangerschaft: Ein Konzept für ein weiteres Vorgehen") können Sie dieses unter der Adresse
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=32463
nachlesen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 14.05.2011