Hallo,
Ich habe aufgrund mehrerer Beschwerden ein individuelles Beschäftigungsverbot in meinem Hauptob bekommen. Nun habe ich die Möglichkeit erhalten, in einem Minijob unter 450 Euro tätig zu werden, mein Arbeitgeber hatte der Tätigkeit in der Vergangenheit bereits zugestimmt. Kann ich den Minijob antreten trotz des BV im Hauptjob? Wen muss ich im Zweifelsfall fragen?
von
Popanda
am 11.01.2019, 12:25
Antwort auf:
Minijob
Hallo,
Das ist meines Erachtens eine rein juristische Frage, die am besten unsere Rechtsanwältin, Frau Bader beantworten können.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 11.01.2019
Antwort auf:
Minijob
Den Arzt und den AG. Der davon wenig begeistert sein wird und das BV dann auch anzweifeln könnte. Anzweifeln könnt das auch die KK, die das ganze ja zahlen darf.
Individuelle bedeutete das die Arbeit als solches trotz Mutterschutz nicht mit der Schwangerschaft vereinbar ist. Da ist es schon arg komisch wenn andere Arbeit gehen soll.
von
Felica
am 11.01.2019, 13:17
Antwort auf:
Minijob
Es gibt hier im Forum auch eine Rechtsanwältin, die Fragen beantwortet.
von
Nichtschwimmerin
am 11.01.2019, 13:54