Frage: Folgeschwangerschaft nach Hellp Syndrom

Guten Tag :o) nun bin ich in der 7. Woche schwanger nach vorangegangen Hellp Syndrom 2005 (SSW 27+0 Sectio). Ich nehme auf Empfehlung meiner Gynäkologin tgl. Aspirin 100mg, 5mg Folsäure und Magnesium ein. Meine Fragen: Welche erweiterte Schwangerschaftsvorsorge wäre in meinem Fall nötig? Auf welche zusätzlichen Untersuchungen müsste ich mich einstellen? Übernimmt die Krankenkasse in meinem Fall eine Amniozentese (ich bin 38 Jahre alt) - übernimmt sie eine Nackenfaltentransparenz? Welche zusätzlichen Dinge kann ich tun, um die Schwangerschaft so weit wie möglich voran zu bringen? Viele Grüsse und vielen Dank :o) Eva

Mitglied inaktiv - 27.12.2009, 16:11



Antwort auf: Folgeschwangerschaft nach Hellp Syndrom

Liebe Eva, 1. die Zahlen der Literatur beziffern das Wiederholungsrisiko für eine Präeklampsie (Gestose) zwischen 19,5 -25,9 Prozent. Es ist also nicht gerade gering. Nach einer Eklampsie ist das Wiederholungsrisiko etwa bei 21.9Prozent bis 46.8 Prozent. Nach einem HELLP-Syndrom ist das Wiederholungsrisiko zwischen 3-5 Prozent anzusiedeln. Im Falle eines erneuten Kinderwunsches mit derartiger Vorgeschichte sollte sicher schon im Vorfeld auch der Hausarzt nach internistischen Symptomen, die von Herz-Kreislaufsystem ausgehen können oder auch die Niere betreffen können, schauen, um hier im entsprechende Risiken auszuschließen. Auch können schon mal Gerinnungsstörungen bei der Frau, die nur mit speziellen Untersuchungen nachweisbar sind, ursächlich sein. Darüber hinaus sollte die Frau dann während der Schwangerschaft auf eine möglichst gesunde Ernährung unter Wahrung der maximalen Gewichtszunahme, einer ausreichenden Flüssigkeits-, Eiweiß- und Salzaufnahme achten. Die prophylaktische Einnahme von Magnesium hat sich in wissenschaftlichen Studien eindeutig als vorbeugend erwiesen. Unter Berücksichtigung der Vorgeschichte sind entsprechende Hinweiszeichen frühzeitig zu beachten. Auch ist über eine Ultraschall-Doppleruntersuchung zu sprechen, bei der man schon früher, als mit anderen Methoden, Hinweiszeichen für eine Präeklampsie (Gestose) erkennen kann. 2. die notwenigen Untersuchungen werden in aller Regel durch die Gesetzliche Krankenkasse übernommen. 3. eine Amniozentese ab dem 35.Lebensjahr ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. 4. die Nackentransparenzmessung und das Ersttrimesterscreening stellen immer eine Privatleistung dar, zu regulär auch keine Überweisung erfolgen darf! VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 27.12.2009



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