Lieber Herr Dr. Bluni,
ich bin aufgrund meines Alters risikoschwanger, die Scwangerschaft verläuft aber problemlos, ich bin in der 18. Woche. Nun steht ja etwa ab der 21. Woche die Feindiagnostik/der Fehlbildungsultraschall an, und ich möchte das gerne bei dem Ultraschallspezialisten machen lassen, bei dem wir auch zur Nackenfaltenmessung waren. Mein Gyn sagte mir nun, dass er diese Untersuchung ja mache. Ich will ihn nicht vor den Kopf stoßen und frage mich, ob es noch einen Unterschied zwischen der in jeder Schwangerschaft üblichen Feinultraschall und einer Fehlbildungsdiagnostik bei einer Risikoschwangerschaft gibt?
Danke und Gruß
Suse06
von
Suse06
am 20.12.2011, 09:30
Antwort auf:
Feindiagnostik/Fehlbildungsultraschall
Hallo Suse,
zu den drei in den deutschen Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Pflicht-Ultraschalluntersuchungen gehört ein Ultraschall zwischen den Schwangerschaftswochen 19-23.
Bei diesem „zweiten Pflichtultraschall“ schaut die niedergelassene Frauenärztin/Frauenarzt nicht nur nach dem Wachstum des Kindes, sondern auch nach Besonderheiten der Organstrukturen, der Plazenta und des Fruchtwassers, soweit es ihre/seine Expertise zulässt.
Dieser Ultraschall hat aber nichts mit dem differenzierten Missbildungsultraschall/großer Organultraschall/Feinultraschall zu tun, der auf besondere Veranlassung hin durch einen Facharzt meist in einer speziellen Einrichtung für pränatale Diagnostik durchgeführt wird und der eine besondere Qualifikation DEGUM II oder DEGUM III voraussetzt.
Dieser wird nicht routinemäßig, sondern sollte nur bei medizinischer Indikation veranlasst werden.
Im Rahmen eines solch speziellen Ultraschalls schaut der Untersucher/in nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts der Fruchtwassermenge und der Plazenta.
Darüber hinaus wird er/sie nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Gegebenenfalls wird auch die Versorgungslage des Kindes mithilfe eines Dopplers ergänzend durchgeführt.
Für die Schwangere ist es sicher sehr bedeutungsvoll zu wissen, dass auch mit einer solch qualifizierten Ultraschalluntersuchung ein Ausschluss von Chromosomenanomalien als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (wie der Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie oder der Nabelschnurblutentnahme ) nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich ist.
Denn das Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen. Darüber hinaus können durch eine solche Ultraschalluntersuchung eine geistige Behinderung oder Stoffwechselkrankheiten nicht ausgeschlossen werden.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 20.12.2011
Antwort auf:
Feindiagnostik/Fehlbildungsultraschall
Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Gruß
Suse06
von
Suse06
am 20.12.2011, 13:03