Frage: Carzinoma in Situ der Cerfix

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, vorab einmal über mich (vielleicht relevant): ich bin bin 21 Jahre alt,bekomme mein zweites Kind und bin nun in der 30. SSW.... ich habe folgende Diagnosen gestellt bekommen: im Mai09 ->Pap 4d u. im August oder September 09 ->Carzinoma in situ der Cerfix Nun wurde mir geraten per KS zu entbinden... Mir wurde auch gesagt dass normal zu entbinden ausgeschlossen wäre und das schlimm enden könnte....???? Nur wurde mir nicht gesagt warum!!!Auch auf wiederholtes Nachfragen wurde ich irgendwie nicht wirklich aufgeklärt.... Nun frage ich Sie was würden Sie ihrer Patientin mit diesem Befund raten?Und natürlich auch warum.... Ein großes Dankeschön schon einmal Christina (30SSW)

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 13:53



Antwort auf: Carzinoma in Situ der Cerfix

Liebe Christina, Ihre Verunsicherung kann ich sehr gut verstehen. Bei einem PAP IVa des Gebärmutterhalses liegt der Verdacht auf schwere Zellveränderungen oder sogar einem Vorstadium eines Gebärmutterhalskrebses vor. Bei einem PAP IV b können sogar Zellen eines invasiven Karzinoms nicht ausgeschlossen werden. Wenn eine Schwangerschaft vorliegt, so kann man dazu folgendes sagen: In der Schwangerschaft kann die Beurteilung eines solchen Befundes manchmal für den Zytologen schwieriger sein. Es bedeutet noch nicht in jedem Fall, dass eine derartige Veränderung (die meistens oberflächlich ist und meistens auch noch keinem Krebs im eigentlichen Sinne entspricht)sofort klinische Konsequenzen hat. Jedoch sollte bei einer Frau in der Schwangerschaft dann eine weiterführende Diagnostik durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen. Im Fall eines PAP IVa oder IV b wird eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann. Dieses können Sie im Deutschen Ärzteblatt (("Der verdächtige Abstrich in der Schwangerschaft: Ein Konzept für ein weiteres Vorgehen")unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=32463 nachlesen Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen, denn was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist, dass die Frau Ihr Kind bekommt und anschließend einen Gebärmutterhalskrebs, der ggf nur noch durch eine sehr große Operation mit viel schlechteren Heilungschancen zu behandeln ist. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarzt oder Frauenärztin mit der Klinik getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall entschieden werden. Dieses gilt dann auch für das geburtshilfliche Management später. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 24.11.2009