Frage: Bronchialtee in der Schwangerschaft

Guten Morgen! Ich bin in der 21.SSW und nun bin ich völlig erkältet. Der Husten sitzt recht fest und da fiel mir ein Husten-und Bronchialtee aus einem Drogeriemarkt in die Hände. Leider weiß ich nicht, ob ich ihn verwenden darf, denn es ist keine Info zur Anwendung in der SS zu finden. Können Sie mir sagen, ob ich den Tee unbedenklich trinken darf? Inhaltsstoffe sind: Spitzwegerichkraut 40 g, Süßholzwurzel 25 g, Bitterer Fenchel 15 g, Thymian 10 g, Eibischblätter 5 g, Isländisches Moos 5g. Vielen Dank im voraus!

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 08:34



Antwort auf: Bronchialtee in der Schwangerschaft

Hallo, 1.ein solcher Tee ist in aller Regel auch in der Schwangerschaft erlaubt. 2.Bei Husten sollte in Rücksprache mit dem Hausarzt die Verordnung von Hustenmitteln (Antitussiva) in der Schwangerschaft streng gehandhabt werden. Nach dem 3. Schwangerschaftsmonat sind in Ausnahmefällen bei besonders quälendem, trockenem Husten codeinhaltige Präparate kurzzeitig einsetzbar. Die Einnahme sollte aber immer mit dem behandelnden Arzt/Ärtzin abgeklärt werden. Bei anderen Substanzen, die vielfach zur Anwendung empfohlen werden, ist vor allem in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft Vorsicht geboten. Wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (viel trinken) bei allen Arten von Atemwegsinfektionen Hier empfiehlt sich zum Beispiel warmer Tee oder heiße eine Zitrone. Auch Inhalationen z.B. mit ätherischen Ölen und Säfte auf pflanzlicher Basis sind meistens erlaubt. Inhalationen, v.a. mit solehaltigen Substanzen lösen auch das Sekret in den Nebenhöhlen und können somit den Schnupfen lindern. Der Hustenreiz selbst lässt sich schon oft mit Eukalyptus-Bonbons, die in den üblichen Mengen unbedenklich sind, beseitigen. Bei bronchitischen Beschwerden gibt es als Hausmittel sind beispielsweise Kartoffelwickel. Diese werden nach dem Kochen zerstampft und dann noch warm in einem Baumwolltuch auf die Brust gelegt. Ähnlich funktionieren Quarkwickel. Am sinnvollsten ist es, die Therapie und das Vorgehen mit dem Arzt vor Ort abzusprechen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 12.02.2008