SONNENSCHEIN19
Guten Tag. Man liest viel über das beschäftigungsverbot nur leider nicht was ich in der ss als rechte habe. Darf ich in dem Verbot wenn es mir wieder besser geht shoppen gehen. Essen gehen. Disco. Tagesfestival Öffentliche feste Flohmarkt etc Oder gilt das beschäftigungsverbot wie ne Krankmeldung und ich gehöre bis zur Geburt nach Hause. Habe Angst wenn ich zum Beispiel in zwei Monaten zum stadtfest gehe und ich werde gesehen das ich gekündigt werde. Arbeite im öffentlichen Dienst Der Arzt möchte das verbot aussprechen
Hallo, zwar bin ich kein Jurist, jedoch ist es natürlich so, dass ein solches Beschäftigungsverbot ja nicht aus Gesundheitsgründen ausgesprochen wird und insofern darf die Schwangere dem normalen Alltagsleben nachgehen. Wie ist dann für konkrete Einzelsituation aussieht, kann am besten unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum beantworten. VB
Felica
Dann lass dir vom Arzt bescheinigen was du darfst und was nicht. Es liegen ja scheinbar medizinische Gründe für das BV vor. Wäre es die Arbeit als solches, dann müsste das BV ja vom AG kommen. Bedenke, sollte der Zustand so sein das du gar nicht arbeitsfähig bist, egal welcher Job, muss eine AU her, kein BV. Das gilt auch wenn du während des BV krank wirst.
Kasi88
Das kommt doch ganz darauf an, was du hast, dass der Arzt es dir geben will... Ich arbeite beispielsweise in einer Krippe und mir fehlen verschiedene Immunitäten, deswegen bin ich schon seit der 6. Woche im verbot... Ich mache alles, was ich will, gehe shoppen, spazieren, eben solche Dinge, die ich machen würde, wenn ich frei hätte. Ich bin ja schließlich gesund und mir geht es gut... nur bei dir gibt es dahingehend ja eher medizinische Gründe und da musst du auch mit dem Arzt sprechen, was geht und was nicht...
Pünktchen071419
Ich befinde mich seit Dezember im Beschäftigungsverbot und Entbindungstermin ist Mitte Juni. Es ist nicht wie eine Krankschreibung sondern lediglich ein Verbot für die Tätigkeiten im Job. Allerdings ist es bei mir so, da ich in der Krankenpflege arbeite, darf ich überwiegende Tätigkeiten nicht mehr ausführen und da mein Chef keine andere Tätigkeit für mich bieten konnte, die ich in der Schwangerschaft ausführen kann, hat er mich zum Arzt geschickt und der hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar mit Übelkeit, Erbrechen und vorallem meine ewigen Erkältung zu kämpfen, aber ich unternehme trotzdem Freizeitaktivitäten, schon alleine wegen meiner beiden Kinder. Aber auf deine Frage zu kommen. Du darfst mit Beschäftigungsverbot alles machen und Unternehmen. Es ist keine Krankschreibung. Wäre für mich der Horror von Dezember bis Juni nix machen zu dürfen deswegen.
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