Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot / Tagesmutter

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot / Tagesmutter

Meryemgk91

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Guten tag, ich hätte da noch eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbot. Ich bin Tagesmutter (Angestellt) bei einer inklusiven Großtagespflege, wir haben auch Autistische Kinder. Meine Ärztin sagte mir, dass der Betriebsarzt mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen sollte, ich meine aber auch sie könnte es ausstellen ? Meine Chefin Weiss noch nichts von meiner Schwangerschaft, wobei ich sagen muss, dass auch sie sagt, dass wenn eine Schwangerschaft vor liegt, ich natürlich ihr bescheid geben soll und mir danach ein Beschäftigungsverbot holen soll. Ich habe da auch Bedenken bei der arbeit, da wir hier auch nicht immer zu zweit sind. Ich muss die Kinder bei bestimmten Situationen tragen, wickeln natürlich auch. Die autistischen Kinder sind teils auch aggressiv (da sie sich nicht anders verständigen können, unsere können nicht reden) mir wurden schon Spielsachen an den Kopf geschmissen, Autos gegen meine Beine (die großen zum fahren), ich würde auch schon sehr stark gebissen und gekratzt. Kann mir auch mein Hausarzt ein beschäftigungsverbot geben und wie gefährlich ist es solchen Situationen in der schwangerschaft ausgesetzt zu sein? Danke im voraus und Liebe Grüße Meryem


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Wenn es um die Betreuung von Kindern/Heimbewohnern geht, die auch ein aggressives Verhalten zeigen, was dann zur Gefährdung der Mutter und ihres Kindes führen kann, wäre es in aller Regel möglich, ein Beschäftigungsverbot auszustellen, sofern der Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Dieses kann entweder durch den Arbeitgeber selbst oder eben die betreuende Frauenärztin ausgestellt werden. Genaueres dazu erfahren Sie bei unsere Rechtsanwältin, Frau Bader. Herzliche Grüße VB


Mitglied inaktiv

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Ohne Bekanntgabe gibt es keinerlei Anspruch auf Schutz durch das MuSchG, auch kein Beschäftigungsverbot. Das heißt, willst du geschützt werden, musst du zuerst mal deine Schwangerschaft bekannt geben. Die größten Risiken für das Ungeborene und dich liegen in den Infektionsgefährdungen: Röteln, Ringelröteln, Windpocken, Cytomegalie, Mumps, Masern, Keuchhusten u.a. Und gerade die Frühphase ist die sensibelste Zeit. Fremdaggressive Kinder würden dich dagegen nur äußerlich verletzen können. Der erste Gang wäre zum Betriebsarzt und danach folgt die Entscheidung, ob es alternative Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Bereich des Arbeitgebers gibt.


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