Hallo Herr Dr. Bluni,
habe im Okt 06 per KS entbunden, wie sieht es jetzt in der Folgess aus? Ist dann ein KS wieder notwendig oder kann auch spontan entbunden werden? Wieso gilt man mit KS als Risikoschwangere?
Und: Nach der 1. SS hatte ich eine Venenthrombose, meine FÄ sagte jetzt, ich solle den Thrombosestrumpf tragen, ab der 12.SSW müsse man dann sehen was man macht... Es gibt keine Faktor V-Mangel oder erbliche Veranlagung. Wie sehen sie das?
Danke!
Mitglied inaktiv - 06.12.2010, 17:03
Antwort auf:
1. Geburt per KS und Thrombose
Hallo,
1. zu beantworten sind bei der Frage, ob bei einer Folgeschwangerschaft erneut ein Kaiserschnitt erfolgt, die folgenden Fragen:
1.warum wurde der Kaiserschnitt gemacht? Wie war der Geburts- und Wehenverlauf?
2. Gibt es bei der folgenden Schwangerschaft besondere, geburtshilfliche Risiken bei der Frau und während der Schwangerschaft?
3. Wie schwer ist das folgende Kind ungefähr bei Geburt? Dieses sollte um die 36. SSW durch Untersuchung und per Ultraschall abgeschätzt werden.
4. Wie sind die Bedürfnisse der Eltern hinsichtlich des Entbindungsmodus?
5. Was empfehlen Frauenarzt/Ärztin und die Entbindungsklinik den Eltern?
Generell ist es wohl sicher den meisten Fällen möglich, eine vaginale Entbindung (spontan, per Saugglocke oder Zange) auch nach einem Kaiserschnitt durchzuführen, ohne, dass hier Probleme entstehen müssen.
Studien zufolge liegen die Erfolgsraten einer vaginalen Entbindung je nach untersuchter Studiengruppe zwischen 50% und 90% (Mittelwert bei etwa 73%). Bei einer Spontangeburt nach mehr als einem vorangegangenen Kaiserschnitt liegt die Erfolgsrate zwischen 45% bis 90% (Mittelwert bei 68%).
Quellen:
- Landon, M. B. et al. (2005). The MFMU Cesarean Registry: Factors affecting the success of trial of labor after previous cesarean delivery. American Journal of Obstetrics and Gynecology, 193, 1016-1023
-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft für maternofetale Medizin, Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin & Board für Pränatal- und Geburtsmedizin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. (2007). Schwangerenbetreuung und Geburtsleitung bei Zustand nach Kaiserschnitt. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 015/021. http://www. leitlinien.net/(letzter Abruf:11.11.2010)
Dieses sprechen Sie aber am besten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und der Entbindungsklinik ab, wo Sie sich eigentlich immer vor der Geburt vorstellen sollten und nach einem Kaiserschnitt umso mehr, um über die Vor- und Nachteile und auch die möglichen Risiken des ein oder anderen Vorgehens zu sprechen.
2. werdende Mütter zählen dann zu den so genannten Risikoschwangeren, wenn es während der Schwangerschaft oder Geburt auf Grund der aktuellen Situation oder der Vorgeschichte eher zu Komplikationen kommen kann oder wenn das Risiko für eine kindliche Störung erhöht ist.
Die jeweiligen Risiken ergeben sich aus einer längeren Liste, die Sie im Mutterpass nachlesen können und in der etwa 50 Kriterien aufgeführt sind. Dazu zählen zum Beispiel eine sehr junge Schwangere mit weniger als 18 Jahren genauso wie eine Schwangere mit über 35 Jahren, eine Vorgeschichte mit einem Kaiserschnitt oder mit einer Fehlgeburt ebenso wie z.B. Wirbesäulenfehlstellungen oder Übelkeit in der Schwangerschaft. Der ursprüngliche Gedanke bei der Implementierung dieser Risikofaktoren war, dass die Schwangere dann ggf. besonders aufmerksam überwacht wird, was in manchen Situationen in jedem Fall sinnvoll ist, in anderen aber weniger. Hier kann dann schon das offene und klärende Gespräch mit der betreuenden Frauenärztin/Frauenarzt helfen, die persönliche Situation genauer einzuschätzen und das jeweils beste Vorgehen abzustimmen. Damit lassen sich dann aber auch schnelle unnötige Ängste nehmen bzw. wir können in sehr vielen Fällen auch beruhigen und Entwarnung geben. Wenn wir den Katalog streng auslegen, so ist praktisch jede zweite Schwangere eine Risikoschwangere. Dieses erscheint dann manchmal doch etwas realitätsfern.
Die jeweiligen Risiken sind auf den Seiten 5& 6 des Mutterpasses aufgelistet. Sie können dieses bei Rund-ums-Baby.de nachlesen unter
http://www.rund-ums-baby.de/gesund_schwanger/mutterpass/mutterpass-05.htm
http://www.rund-ums-baby.de/gesund_schwanger/mutterpass/mutterpass-06.htm
3. nach Kaiserschnitt können immer auch Langzeitprobleme auftreten, beispielsweise Verwachsungen im Bauch. Bei Folgeschwangerschaften ist das Risiko des nicht regulären Plazentasitzes (nahe oder vor dem Muttermund) erhöht, was wiederum zu Geburtsschwierigkeiten führen kann.
Die so genannte Plazenta praevia, bei der die Plazenta komplett vor dem inneren Muttermund liegt, gilt mittlerweile als die gefährlichste Komplikation nach Kaiserschnitt neben der Ruptur der Gebärmutter. Das Risiko der Plazenta praevia liegt bei der Gebärmutter ohne Voroperation bei etwa 0,3% und steigt nach einem Kaiserschnitt auf 0,8%, nach zwei Kaiserschnitten auf 2% und nach drei und mehr Schnittentbindungen auf 4,2% (Huch, A. & Chaoui, R. (2007). Sectio caesarea. In Schneider, H., Husslein, P. & Schneider, K.T.M. (Hrsg.), Die Geburtshilfe (782-798). Heidelberg: Springer Medizin Verlag).
Die Risikoerhöhung für eine sich nicht regulär lösende Plazenta (Plazenta accreta) ist folgendermaßen zu beziffern:
Für den 1.,2.,3.,4.,5. und 6. Kaiserschnitt 0,24%, 0,31%, 0,57%, 2,13%, 3,33%, 6,74% (Royal College of Obstetricians and Gynaecologists. (2007). Birth after Previous Ceasarean Birth. Greentop Guideline No. 45. http://www.rcog.org.uk/files/rcog-corp/uploaded-files/GT45BirthAfterPreviousCeasarean.pdf (letzter Abruf:11.11.2010)
Bei einer Schwangerschaft/Geburt nach einem oder mehreren Kaiserschnitten ergeben sich auch Risiken durch die mögliche Ruptur der Gebärmutter. Dieses kann während der Gravidität (sehr selten) als auch unter der Geburt eintreten.
Das Risiko einer Uterusruptur für Frauen nach einem Kaiserschnitt liegt nach Informationen der WHO bei etwa 0,32% (Spong CY et al. Risk of uterine rupture and adverse perinatal outcome at term after cesarean delivery. Obstet Gynecol 2007;110: 801-7). Das Risiko für eine Ruptur nach Kaiserschnitt ist bei der Spontangeburt mit 0,74% am größten verglichen mit einem primären oder sekundären erneuten Kaiserschnitt.
Das Wiederholungsrisiko einer symptomatischen oder gedeckten Ruptur beträgt 6,4% (Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (2007). Birth after previous cesarian birth. Greentop Guideline No.45).
In einer Situation nach Kaiserschnitt, bei dem (z.B. wegen einer Frühgeburt) die Gebärmutter längs eröffnet wurde, ist das Risiko mit 4-9% bedeutend höher.
Das Wiederholungsrisiko für eine Uterusruptur nach einmaliger Ruptur in der Vorgeschichte wird mit 4% angegeben und steigt mit der Anzahl der vorhergehenden Rupturen weiter an. Ein ca. 8% Risiko besteht für ein drittes Reißen der Gebärmutter.
Die Risiken gelten auch für den so genannten "sanften Kaiserschnitt". Dazu kann man unter dem Stichwort Misgav-Ladach weitere Infos über die Suchfunktion finden.
Das Risiko für das Neugeborene, nach der Geburt Atemwegsprobleme mit entsprechenden Anpassungsstörungen (IRDS =infant respiratory distress syndrome) zu erkranken, liegt bei Spontangeburt nach Kaiserschnitt bei etwa 2-3% gegenüber 3-4% nach bei erneutem Kaiserschnitt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen geplanten Kaiserschnitt von der 38. in die 39. Schwangerschaftswoche zu verlegen. Denn dadurch kann das Risiko derartiger Anpassungsprobleme um etwa 5% reduziert werden (Royal College of Obstetricians and Gynaecologists. (2007). Birth after Previous Ceasarean Birth. Greentop Guideline No. 45. http://www.rcog.org.uk/files/rcog-corp/uploaded-files/GT45BirthAfterPreviousCeasarean.pdf), letzter Abruf:11.11.2010.
4.gemäß der Einteilung des Thromboembolierisikos nach S3-Leitlinie der AWMF zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie 3/09 besteht bei einer schwangeren Frau mit einer Vorgeschichte einer Thrombose ohne nachgewiesene Gerinnungsstörung ein mittleres Risiko. Gleiches gilt für die Einteilung der Thromboserisikogruppen in der Schwangerschaft und im Wochenbett. modifiziert nach EthiG-Studie (Effektivität der Thromboseprophylaxe als Intervention in der Gravidität), und ACCP-Guidelines 2008.
Daraus folgernd gibt es für diese Einordnung zur Frage der Dauer und Dosierung einer Therapie mit einem so genannten niedermolekularen Heparinpräparat (NMH) in Spritzenform in das Unterhautfettgewebe gemäß EthiG-Studie unter Berücksichtigung der ACCP-Guidelines 2008 und der AWMF-Leitlinien 2009 die Empfehlung, sofort bei nachgewiesener Schwangerschaft und mindestens sechs Wochen nach der Geburt eine solche Therapie mit einem NMH zu beginnen. Gleichzeitig sollten in jedem Fall Kompressionsstrümpfe in dieser gesamten Zeit getragen werden, um das Risiko zu reduzieren.
Quellen:
Geisen U, Abou-Mandour N, Schambeck Ch, Zilly M, Keller F. Pilotstudie und EthiG-Studie zur Thromboseprophylaxe in der Schwangerschaft. Vascular care 2001; 1: 12–9.
Hirsh, Jack, Bates, Shannon M., Greer, Ian A., Pabinger, Ingrid, Sofaer, Shoshanna, Venous Thromboembolism, Thrombophilia, Antithrombotic Therapy, and Pregnancy, American College of Chest Physicians, Evidence-Based Clinical Practice Guidelines, (8th Edition), Chest 2008;133;844S-886S
Frauenarzt, 51 (2010) Nr 6, „Thromboembolieprophylaxe in Schwangerschaft und Wochenbett“, A.G. Puhl, K. Heidner, C. Skala, H. Schinzel, S. 570-583
http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/003-001l.pdf (AWMF-S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Version vom 18. März 2009 mit eingearbeitetem Addendum vom 08. Mai 2010, letzter Abruf:6.12.2010)
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 06.12.2010