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Zwei Fragen zu Elterngeld und Elternzeit!

Thema: Zwei Fragen zu Elterngeld und Elternzeit!

Guten Morgen! Ich würd gern mal wissen ob das so geht wie wir das vorhaben, vielleicht wisst Ihr das ja. Also mein Mann will seine beiden Vätermonate in Anpruch nehmen, so dass wir dann zusammen auf 14 Mon. kommen. Er würde diese dann direkt nach der Geburt nehmen wollen, während ich im Mutterschutz bin. Soweit klappt das doch oder? Und dann wollte er während dieser Zeit nicht ganz aufhören zu arbeiten sondern auf 30 Std. die Woche weiterarbeiten und dann nur die Differenz oder den Mindestsatz von 300€ bekommen. Geht das so? (Also natürlich nur wenn die Firma das so mitmacht und der Arbeitsvertrag in der Zeit dann dahin gehend verändert wird) Aber wird das vom Landesamt (oder wer da zuständig ist) so genehmigt werden??? Vielleicht wisst Ihr mehr als ich und könnt mir da weiterhelfen! Lg holly

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 07:43



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Hi, wozu nimmt dein Mann die Elternzeit wenn er 30 Std. die Woche weiterarbeitet? Entweder er will sich um das Baby und Dich kümmern oder er will arbeiten. Mit 30 Std. ist er ja immer noch 5 Tage à 6 Stunden, wo ist der Unterschied zum Vollzeitjob? OK, jeder nach seiner Facon. Auskunft gibt die zuständige Elterngeldstelle oder auch die Sozialberatung des Arbeitgebers.

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 09:04



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Der Unterschied zum Vollzeitjob ist bei meinem Mann gewaltig, denn er arbeitet nicht wie die meisten seine 8 Std. täglich und geht dann nach Hause sondern arbeitet deutlich mehr. Und da er einfach nicht zwei Monate Vollzeit zu Hause bleiben KANN, weil es in seiner Position in der Firma einfach nicht geht, wäre das die einzige mögliche Variante, wie er gerade in der ersten Zeit mehr bei uns sein kann. "Entweder er will sich um das Baby und Dich kümmern oder er will arbeiten." Es geht halt nicht immer danach was man gerne WILL !!! Ich denke mehr brauch ich dazu nicht zu sagen! holly

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 09:15



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zitat Also mein Mann will seine beiden Vätermonate in Anpruch nehmen, so dass wir dann zusammen auf 14 Mon. kommen. Er würde diese dann direkt nach der Geburt nehmen wollen, während ich im Mutterschutz bin. Soweit klappt das doch oder? zitat ende ja, das klappt, allerdings *musst* du in den ersten zwei Monaten nach der Geburt Elterngeld nehmen (wenn du welches nimmst), ihr kommt also zwar insgesamt auf 14 Monate, aber nicht nacheinander. Finde aber, dass euer Modell sinnvoll klingt, gerade in den ersten paar Wochen ist es gut, so viel Unterstuetzung wie moeglich zu haben. danach wird es meist besser...

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 09:52



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Das Problem ist, dass dein 12 Monate Elternzeit von Geburt an gerechnet werden, Du kannst damit also nicht erst nach Mutterschutz damit anfangen, Aber erkann problemlos seine 2 Monate auf 30 Stunden nehmen, und da muss auch kein Vertrag geaendert werden, weil das nichts mit irgendwelchen Vertragen zu tun hat. Das ist Gesetz. Er muss nur den Arbeitgeber mindestens 7 Wochen (genau wie Du) im Voraus darueber informieren. Das ist natuerlich immer ein bisschen schwierig, weil man nicht genau weiss, wann das Baby kommt, aber da kann man ja vielleicht ein bisschen auf die Kulanz des AG hoffen, wenn man schreibt ET ist ca ... genauen Termin wuerde ich kurzfristig mitteilen, oder so. Uebrigens bekommt dein Mann fuer die 2 Monate genau 67% der Differenz vom "normalen" Netto-Einkommen und vom tatsaechlichen Netto-Einkommen fuer die 30 Stunden. Ich habe mir das Formular grade letzte Woche bei der Stadt geholt und genau erklaeren lassen, dass ist nicht so schwer, nur sehr umfangreich. Allerdings, wenn man das einreicht muss man ziemlich viele Unterlagen mit einreichen, da sollte man vielleicht schon rechtzeitig anfangen zu sammeln und kopieren ;-) Viel Erfolg Christiane

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 10:06



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Hm, dann hab ich was falsch verstanden? Bei so einem Elterngeldrechner im Internet konnte man sich aussuchen ab welchem Lebensmonat des Kindes man Elterngeld beziehen möchte. Man muß sich nur an die 12, bzw. 14 Monate halten. D.h., ich sage ich möchte erst ab dem 3. Lebensmonat Elterngeld, da ich ja in den ersten 2 Monaten noch Mutterschaftsgeld bekomme, welches ja viel mehr ist, als das Elterngeld. Wenn ich das Elterngeld gleich von Anfang an beziehe wird das Muttergeld damit verrechnet. also hätte ich doch dann einen Verlust, oder? Ach, ich bin bei diesen Geldgeschichten immer etwas begriffstutzig

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 10:30



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am besten du läßt dich da beraten.mutterschutz zählt aber beim elterngeld mit rein.

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 10:54