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Zusatzbeitrag KK bei Elternzeit

Thema: Zusatzbeitrag KK bei Elternzeit

Hallo. Ich bin bei der DAK versichert und bezahle diesen Zusatzbeitrag von 8 € monatlich. Ich gehe im August in Mutterschutz und anschließend 2 Jahre Elternzeit. Muss ich während dieser zeit dann auch die 8 € monatlich bezahlen? Gruß Mirze

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 14:24



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...

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 14:32



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warum nicht?

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 14:42



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t auch kein zusatzbeitrag fällig wird. mir hat keiner ne rechnung geschickt bisher... :o) im ernst, begründung steht im betreff.

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 14:45



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danke

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 14:49



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...weil du im Mutterschutz und Elternzeit beitragsfrei bist:-)39

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 14:51



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ich bin Studentin und muss selbst zahlen. Ändert sich das wenn das Baby da ist? Muss ich da nicht mehr zahlen??? LG

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 15:33



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Also sicher weiß ich das nur während einer Beschäftgung. Aber als Studentin bist du ja auch nciht in Elternzeit...das ist ja nur bei einer Beschäftigung!Freiwillig versicherte müssen glaub ich weiter zahlen! Hier: Krankenversicherung während der Elternzeit und des Elterngeldbezuges In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflichtmitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Auch die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter besteht während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit fort. Wird das Elterngeld bei halbem Betrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt, bleibt die Mitgliedschaft während des gesamten verlängerten Auszahlungszeitraums erhalten. Aus dem Elterngeld sind weder Beiträge zu leisten noch wirkt es sich erhöhend auf aus anderen Gründen bestehende Beitragspflichten aus. Die Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen. Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind dementsprechend für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert. Für versicherungspflichtige Studentinnen und Studenten besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert bleiben. Entsprechendes hat das Bundessozialgericht entschieden. Freiwillige Mitglieder müssen grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen, ggf. den Mindestbeitrag. Für diejenigen, die vor der Geburt des Kindes durch den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren, ändert sich nichts. Das Elterngeld wird in die Berechnung des für die Familienversicherung zulässigen Gesamteinkommens nicht einbezogen. Familienversichert ist auch der Ehepartner, der bisher als Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war und sich in der Elternzeit befindet, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind. lg

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 19:34



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Halli Hallo, ich bin auch noch Studentin und hab während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge bezahlt. Allerdings studiere ich an einer BA und bin somit, da ich einen Arbeitgeber habe, gesetzlich krankenversichert. Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach! Aber ansonsten kann du als Studentin ja auch ganz normal Elternzeit nehmen. Falls du Bafög bekommst, wird das auch angerechnet und du bekommst ggf. länger Bafög und einen erhöhten Satz. Ansonsten würde ich mich einfach mal bei dir an der Uni schlau machen, was es noch für Möglichkeiten gibt, wenn du es noch nicht getan hast. Bei uns gibts zum Beispiel ein Eltern-Kind-Büro mit diversen Kursen, Platz zum Kind wickeln und spielen, eine Uni-eigene Kita sowie eine Uni-eigene Kurzzeitbetreuung (4 SSW pro Tag). Lg Silvi und sorry das es so lang geworden ist

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 22:23