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wann spätestens elternzeit beim chef einreichen?

Thema: wann spätestens elternzeit beim chef einreichen?

weiß das jemand? ich bin seit fast 2,5 jahren in elternzeit von meinem großen... nun hab ich total verbummelt die elternzeit für meinen kleinen (schon 5 wochen alt) einzureichen... mein chef ist ein absolutes a* kann er mir da n strick draus drehen? ich will da au nimmer arbeiten.. aber in elternzeit bin, hab ich die kostenlose krankenversicherung... sonst müsste mich mein man privat mitversichern *aaah*

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 11:35



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Ich meine es war 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist. Schriftlich, aber formlos.

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 11:39



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7 Wochen nach der geburt, muss es der chef wissen

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 12:39



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nee, das ist anders! 7 wochen vor antritt der geplanten elternzeit. gerechnet bei "normaler" geburt bedeutet das, dass du ja 8 wochen mutterschutz nach der geburt hast - dann müßtest du wieder antreten. willst du also direkt im anschluß an den mutterschutz in elternzeit gehen, mußt dein brief innerhalb einer woche nach der geburt bei der firma eintreffen. du mußt dich für 2 jahre festlegen, das 3. jahr kannst du auch später noch einreichen. in deinem fall: du müßtest theoretisch in drei wochen arbeiten gehen. wenn du jetzt gleich den antrag beim chef einreichst, müßtest du also 4 wochen arbeiten und könntest dann wieder heim. auch, wenn dein chef ein a**** ist: meinst du, er will dich für 4 wochen beschäftigen?

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 12:59



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meine hebamme hat es mir erklärt, dass du 7 Wochen nach der geburt zeit hast. da du ja mutterschutz hast

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:09



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7 Wochen vor Beginn der Elternzeit ist richtig. MfG

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:18



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Hallo, eigentlich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Ich gehe aber mal davon aus, dass Du noch in Elternzeit von Deinem Großen bist und die wird ja eigentlich nicht unterbrochen durch die Geburt des Kleinen. Musst Du jetzt noch entscheiden ob Du die Elternzeit vom Großen beenden willst und dannach die Elternzeit vom Kleinen bis einen Tag vor 3. Geburtstag machen willst oder ob Du jetzt einen Antrag stellst, dass Du in 7 Wochen mit der Elternzeit des Kleinen anfängst und vielleicht anfragst, ob Du die restliche Zeit vom Großen einfach noch an die Elternzeit des Kleinen dranhängen darfst (da muss aber der AG zustimmen) LG Sibs

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:25



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Elternzeit ist 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anzumelden. Die Frist ist für Deinen Zwerg in Grunde überfällig. Aber wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du ja noch in der Elternzeit für den Großen, so dass Deine KV noch gesichert sein müsste. Ich würde das Schreiben jetzt aber fix aufsetzten.

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:32



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dachte auch es kann eigentlich nix passieren weil ich ja noch in elternzeit bin... addieren kann man aber die zustehende elternzeit von mehreren kindern soweit ich weiß nicht... sie kann also max. bis zum geburtstag von meinem großen gehen... danke nochmal!

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 15:58



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Elternzeit muss spätestens eine Woche nach der Geburt des Kindes beim AG beantragt werden.

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 16:31



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die elternzeit steht dir bis zum dritten geburstag des jüngsten kindes z7u.

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 16:36