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Wann bei der KK melden wegen Mutterschutz ???...

Thema: Wann bei der KK melden wegen Mutterschutz ???...

mein Arbeitsvertrag endetet zum 31.05.07, mein Mutterschutz beginnt am 24.07.07. Bin also vom 01.06 - 23.07 Arbeitslos bekomme auch ALG... wann aber muss ich mich bei meiner KK melden, wegen Mutterschutzgeld ? Erst ab Beginn des Muschtz, oder jetzt schon ??? Danke schonmal LG Iris mit Julia Michelle inside

Mitglied inaktiv - 03.07.2007, 15:49



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Du bekommst von Deinem Frauenarzt 7 Wochen vor dem errechneten ET eine Bescheinigung für den Mutterschutz. Mit der gehst Du dann zur Krankenkasse. Eher brauchst Du nicht hingehen, weil Du die Bescheinigung benötigst um das Geld zu beantragen. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 03.07.2007, 15:57