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Urlaubsanspruch

Thema: Urlaubsanspruch

Guten Morgen! Kann mir jemand von Euch sagen, wie sich der Urlaubsanspruch für das Geburtsjahr berechnet? Ich habe am 02.08.06 ET und gehe voraussichtlich am 21.06.06 in den Mutterschutz. Bis zu welchem Termin berechnet sich anteilig mein Urlaubsanspruch? LG Anja

Mitglied inaktiv - 06.02.2006, 08:31



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Morgen Saphira! Mein ET ist am 01.06.2006, mein Mutterschutz geht bis zum 28.07 und bis dahin wurde mein Urlaubsanspruch berechnet. Sprich bei dir geht er dann bis ca 29.10, dann hast du anspruch auf 10/12 von deinem regulären Urlaub. LG Mairose13

Mitglied inaktiv - 06.02.2006, 08:45



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Mein ET war der 03.08.2005 Ich habe am 22.06.2005 meinen Erziehungsurlaub angetretten. Urlaub wurde mir bis zum Ablauf von dem Mutterschutz gewährt. Also 8 Wochen nach der Entbindung. Mein Chef wollte mir das am Anfang nicht glauben und hat sich selber schlau gemacht. Und es hatte gestimmt...

Mitglied inaktiv - 06.02.2006, 10:07



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wie kann man VOR der geburt des kindes in elternzeit gehen? war wohl eher ein tippfehler, oder? lg two_kids

Mitglied inaktiv - 06.02.2006, 11:33



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Sorry, habe natürlich den Mutterschutz gemeint.

Mitglied inaktiv - 07.02.2006, 08:27