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sonderurlaub bezahlt von der krankenkasse?

Thema: sonderurlaub bezahlt von der krankenkasse?

hallo mädels, ich hab von viele gehört das der mann nach der geburt 2 wochen bezahlten urlaub nehmen kann. allerdings wird der von der krankenkasse bezahlt. wenn die frau zum beispiel ambulant entbindet und daheim hilfe brauch. viele haben ja auch noch kleine kinder daheim und sind auf die hilfe des mannes angewiesen. habt ihr davon schon gehört? gibt es das wirklich. zahlt das die krankenkasse der frau oder die vom mann? wann sollt man das beantragen? lg hasi

Mitglied inaktiv - 23.08.2007, 23:19



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Hallo Ja ich habe das auch schon gehört. Mein Freund sein Arbeitskollege soll das wohl gemacht haben. Unbezahlter Urlaub der dan von der KK erstattet wird. ?????????????????????? Stimmt das? Kann das jede Mama auch wenn sie ihr erstes kind bekommt? lg Nancy

Mitglied inaktiv - 23.08.2007, 23:25



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ich denke ja... kann ja auch sein das du nach nem KS das kind nicht gut alleine versorgen kannst... oder so... ich weis es leider ncht genau. ich werd wohl einfach mal fragen gehen... lg hasi

Mitglied inaktiv - 23.08.2007, 23:26



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Hallo Hasi, wie viele, ob und ob überhaupt, der Mann solchen Sonderurlaub bekommt - das hängt von der KK ab. Mein Mann bekommt von seiner KK 4 Tage im Jahr. Dort heisst es "Sonderurlaub Pflege Kind". Der Urlaub ist auch unabhängig davon, ob ein Kind zur Welt gekommen ist. Wir können den Urlaub beantragen, wenn ich durch Krankheit (hier zählt auch die Entbindung dazu) nicht in der Lage bin meine Kinder angemessen alleine zu versorgen. Um den Urlaub zu beantragen benötigt man ein ärztliches Attest (in eurem Fall dann vom Gyn), der bescheinigt, dass euer Mann die Versorgung des Kindes übernehmen muss. Fragt am Besten mal bei der KK deines Mannes nach, wie viele Tage euch zustehen. Manche Kassen geben mehr Tage als unsere, aber auch nicht am Stück. LG, Sabine

Mitglied inaktiv - 24.08.2007, 07:24



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Hallo, die Leistung nennt sich Haushaltshilfe. Fällt sie haushaltsführende Person krankheitsbedingt bzw. in diesem Falle durch die Entbindung bedingt aus, wird eine Haushaltshilfe übernommen. Gesetzlich geregelt sind grundsätzlich der Entbindungstag und 6 weitere Tage im Rahmen stationärer Entbindung während des stationären Aufenthaltes. Für ambualnte Zeiträume ist ein Attest des Arztes erforderlich. Ob Euer Mann sich wirklich ganztags freistellen lassen kann, hängt davon ab, wieviele Stunden notwendiger Haushaltshilfe der Arzt bescheinigt. In den meisten Fällen ist es nur nach Komplikationen (schwerer Dammriss, Kaiserschnitt o.ä.) den Zeitraum auf 2 Wochen zu strecken, in denen ganztags der Verdienstausfall übernommen wird. Wenn man eine komplikationslose Entbindung hat, braucht man ja nicht so lange, um wieder fit zu werden. Ausserdem nehmen doch die meisten Männer sowieso frei, oder?

Mitglied inaktiv - 24.08.2007, 08:12