Schwanger - wer noch?

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Wie ist das nun eigentlich mit FA-Termin und freistellen vom AG ?

Thema: Wie ist das nun eigentlich mit FA-Termin und freistellen vom AG ?

Hallo wie muss mich mein Arbeitgeber denn nun freistellen, wenn ich einen FA-Termin habe?! Ja - Nein mit oder ohne Anfahrtszeit...? Folgende Situation: Ich habe morgen einen FA-Termin um 10.00 Uhr (früher ging nicht da alles voll war später ging nicht wegen Blutabnahme) Ich fange um halb 9 an zu arbeiten - Freitags bis halb eins. Würde dann also halb 9 auf Arbeit müsste aber SPÄTESTENS viertel 10 wieder los damit ich Pünktlich da bin (gut ich denke mal die dreiviertel Stunde müsste ich kommen, auch wenn es totale Spritverschwendung ist) dann MINDESTENS 1h warten (beim letzten mal sogar 1 1/2h) und dann natürlich noch Untersuchung, Blut, und Mutterpass anlegen. Würde ich vielleicht 12.00 Uhr fertig sein - und bräuchte nicht mher auf Arbeit, da ich ne 3/4 Stunde bräuchte um hin zu fahren - oder?! Wollte morgen allerdings gar nicht kommen, da ich die Woche schon Überstunden gemacht habe. Nun soll auf einmal ein Projekt fertig werden (was ich bestimmt noch nichtmal morgen geschafft hätte, und es liegt auch schon die ganze zeit und ist eigentlich gar nicht so wichtig) und soll heute so lange bleiben bis es fertig ist (hätte aber halb 2 schluss, und installier schon den ganzen tag blöde software die ich dazu brauche und das kann auch noch ewigkeiten dauern und danach noch den mist machen :( ) Mein Chef meinte dann wenn ich das heute mach bräuchte ich auch morgen nicht mehr zu kommen, aber müsste er mich nicht freistellen? Oder muss ich die Zeit doch nacharbeiten?! Viel ich weiß-trotzdem Danke für eure Antworten

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 12:48



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hallo, so weit ich von meinem FA weiß muss dich dein Arbeitgeber nicht für einen FA-Termin frei stellen... Hast du einen speziellen Termin (z.B. bei einem Speziallisten zum 4D oder so) kann dich dein FA für diesen Tag krank schreiben...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:07



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Sorry, aber die Antwort ist falsch! Schau mal ins Mutterschutzgesetz rein, § 16 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__16.html Natürlich muß der AG Dich für Untersuchungen frei stellen! Du darfst dadurch auch keinen Entgeltausfall haben, d.h. es ist bezahlte Arbeitszeit.

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:18



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gibt aber nur für die Pflichtuntersuchungen, die in den Mutterschaftspass eingetragen werden (in bestimmten SSW) nicht, wenn du mehr als diese Termin in Anspruch nimmst... oder auch zu 4D Untersuchungen, weil diese meist (außer Vermutung auf Herzfehler etc.) als keine Pflichtuntersuchungen angesehen werden und freiwillig sind.

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:24



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Also generell ist es bei allen Arztterminen so, ob schwanger oder nicht, dass der AG dich freistellen muß, wenn sich der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit legen läßt und der Termin sich nicht aufschieben läßt. Man muß dann also versuchen, den Termin auf die Freizeit zu legen, wenn das aber wirklich nicht geht, dann muß der Arbeitgeber damit leben.

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:38



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Schließe mich Hippogreif an Wenn sich ein Arzttermin nicht auf die Freizeit verlegen lässt, ist der AG verpflichtet dich freizustellen - egal ob schwanger oder nicht. Wo kämen wir denn sonst hin?!? Wenn du keine Probleme willst, kannst dich aber auch krankschreiben lassen für morgen... lg babygirl

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:02