Schwanger - wer noch?

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nachname des kindes bei noch verheirateter mutter

Thema: nachname des kindes bei noch verheirateter mutter

hallo, ich hätte mal eine frage. meine freundin ist von mir schwanger, und wir hätten gern das es meinen nachname bekommt. nun ist aber das problem noch, das sie noch verheiratet ist, und die scheidung warscheinlich noch nicht durch ist wenn das kind geboren wird. kann es dann trotzdem meinen nachnamen haben, oder bekommt es automatisch den namen von ihrem nochmann?

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 01:03



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Hallo!Ich glaube,bin mir aber nicht sicher,dass eigendlich automatisch der Ehemann als Vater des Kindes angesehen wird,deswegen wohl auch dessen Name bekommt.Aber rein theoretisch müsste es gehen dass das Kind deinen Namen bekommt,da du ja der Vater bist.Also viel Glück!Liebe Grüße,Mamma_Mia

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 06:49



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Ruf doch einfach mal beim Standesamt an. Die Konnen Dir genaue Auskunft geben! oder such mal hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=15596 Gruß Marny

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 07:49



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hi zusammen, soviel ich weiß ist es so dass wenn eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht wird, man auf jeden Fall dem Kind den Namen des leiblichen Vaters geben darf. Vorrausgesetzt dass die Mutter nicht schon ein Kind hat, welches ihren "Mädchennamen" trägt(und halt dann bei Heirat den Namen des Mannes angenommen hat), ist dies nämlich der Fall gilt für alle weiteren Kinder, dass sie auch den Mädchennamen der Mutter bekommen!!!! liebe grüße, claudia

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 09:08



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hallo, ich kann die nur so viel sagen, ich bin und war zwar nicht verheiratet, aber mein sohn hat auch den nachnamen meines freundes erhalten, mussten wir halt im kh vorher sagen (wird man ja auch gefragt), ich denke deswegen ist es völlig egal, wie deine freundin heißt, wenn sie einverstanden ist, kann das kleine deinen namen haben. vaterschaftsanerkennung am besten vor der geburt machen, falls ihr kein gemeinsames sorgerecht auf dem jugendamt unterschrieben habt oder nicht wollt, musst du dann nach der geburt nur auf dem standesamt unterschreiben, dass das kleine deinen namen haben darf. falls ihr euch aber nicht sicher seit usw, ruft einfach auf dem standesamt mal an. lg sylvie

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 09:22



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Normalerweise wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird, gilt das verheiratete Paar als Eltern. Der Noch-ehemann wäre also so gesehen rechtlich der Vater. Daher muss er die Vaterschaft anfechten. Da wird er aber wohl auf keine großen Hindernisse stossen. Ist das erfolgreich geschehen, machst du seine Vaterschaftsanerkennung. So jedenfalls war das vor 6 Jahren bei einer Verwandten. Vielleichts ist mittlerweile etwas "leichter und schneller", so dass du auch vor der Geburt schon die Anerkennung unterzeichnen kannst. Nachfragen bei Standesamt oder Jugendamt. LG und herzliche Glückwünsche zum werdenden Vatersein!

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 09:34



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Also bei meinem Onkel war es vor 2 Jahren so: Als die sich trennten war die Frau von nem anderen Schwanger. Mein Onkel musste seine Einverständis geben das das Kind den Namen des neuen bekommen darf. Bzw. musste die Vaterschaft anfechten, da es automatisch sein Kind gewesen wäre. Am esten ihr erkundigt euch bei einem Anwalt über Familienrecht, bzw. beim Standesamt.

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 09:57



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schönen dank für eure schnellen und netten antworten. bis bald mal

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 18:06