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Nachname des Vaters ohne gemeinsames Sorgerecht?

Thema: Nachname des Vaters ohne gemeinsames Sorgerecht?

Wir haben nicht vor zu heiraten, unser Baby soll aber den Nachnames des Papas bekommen. Ist das auch möglich, ohne dass gemeinsames Sorgerecht vereinbart wird? Weiß das jemand? Vielen Dank und LG annalenchen

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 10:39



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siese frage kann ich dir nicht beantworten. Aber auch wenn es mich gar nichts angeht.Welchen sinn hat das? Solltest du dich mal von dem vater trennen , wird das kind bei dir wohnen( davon gehe ich aus wenn du das alleinige sorgerecht möchtest). Dann habt ihr beide zwei verschiedene Namen. das wäre doch sehr umständlich.

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 10:49



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Also damit das Kind den nachname des Vaters bekommen kann, brauchst du eine Vaterschaftsanerkennung. Das macht man beim zuständigen Standesamt, braucht Geburtsurkunden von euch und den Personalausweis. Wie das mit dem Sorgerecht ist weiß ich allerding nicht. lg Jessi

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 10:49



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hi ja das mit dem namen geht auch ohne gemeinsames sorgerecht! bei unserem sohn haben wir das so gemacht! er ist 18 monate und trägt den namen des vaters! erst vor kurzem haben wir das gemeinsame sorgerecht beantragt! du musst zum standesamt für die vaterschaftsanerkennung und da könnt ihr dann auch gleich klären das euer kind den namen des vaters trägt!!! Viel glück! LG steffi

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 11:54



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Hallo, Ob sie das machen sollte oder nicht ist doch gar nicht gefragt worden und vor allem ihre Sache!!!ich hab das gerade erst hinter mir, Du musst zum Standesamt, Vaterschaftsanerkennung machen, das kostet nichts und Ihr braucht nur Euren Personalausweis und den Mutterpass, dabei könnt Ihr eine sog. Namenserteilung machen kostet 17 Euro, solltet Ihr auf jeden Fall vorher machen sonst wird Dein Kind im KH erst mal mit Deinem Namen geführt und Du musst nachher alles ändern, und vor allem musst Du das persönlich beim Standesamt machen, das ist nach der Geburt vielleicht etwas mühsam. Aber besteh darauf das es vorher möglich ist denn manche Standesbeamte wissen das noch nicht. Unserer hat uns auch gesagt wir können das im KH machen und dann ging das Theater los... Das Sorgerecht würdest Du beim Jugendamt erteilen, das hat mit Vaterschaft und Namen nichts zu tun! LG Moni mit Alena (*18.07.05)

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 11:57



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und danke für die Info, alles vor der Geburt zu erledigen (auch wenn bis dahin noch vieeeeeeeeel Zeit ist). LG annalenchen

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 12:02



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Falls du mich meinst, ich habe weder gesagt ob sie das machen soll oder nicht sondern lediglich gefragt was das für einen sinn hat. Ausserdem habe ich auch geschrieben das es mich eigentlich nichts angeht , also werde ich wohl wissen das es allein ihre sache ist. Mich interessiert es einfach warum ein Kind den namen des vaters trägt und das sorgerecht bei der mutter liegt. Vielleicht gibt es dafür ja Gründe die ich selber bei meiner Vaterschaftsannerkennung dann nicht bedenken könnte.

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 12:09



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Hallo, ich habe das nur dazu geschrieben weil ich es nicht so schön finde das erst mal das eine oder andere kommentiert/kritisiert wird anstatt einfach die Frage zu beantworten. Das Interesse warum Namen Ja/ Sorgerecht nein kann ich allerdings auch verstehen! LG Moni

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 12:25



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also wie gesagt , wollte hier niemanden kritisieren, denn solche dinge sind immer alleine die sache der eltern. Ich mag mir auch nicht in meine entscheidungen reinreden lassen. Mag es auch nicht wie hier manchmal die frauen wegen ihren persönlichen ansichten oder wünschen ( die meist nicht mal schlimm oder schädigend sind, eben nur nicht in das weltbild der ein oder anderen " supermami" passen) durch den fleischwolf gedreht werden. Finde es also in dem ermessen das du eigentlich nur schnelle kritik, beanstanden wolltest nicht schlimm, sondern gut das du das geschrieben hast. Wünsche dir und deine maus noch einen schönen Tag

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 12:36



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Wir haben drei Monate vor der Geburt unseres Sohnes uns beim Jugendamt gemeldet, dort hat mein Freund die Vaterschaft anerkannt, ich habe ihn als Vater anerkannt und dann haben wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Also den Weg zum Standesamt kannst Dur Dir sparen. LG Nieke

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 13:20



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Also wir haben es auch schon so gemacht, das unsere kleine den Namen des Vaters bekommt da wir aber vorhaben zu Heiraten ( Das wollen wir schon wo ich noch Schwanger war --kleine ist jetzt 8 Monate). Die Vaterschaftsanerkennung haben wir voch vor der Geburt gemacht. Irgend einen Wisch soll man dann auch mit ins KH nehmen aber leider weiß ich nicht mehr welcher das war, damit sie sehen welchen Nachnamen die kleinen bekommen. Ich hatte auch erst das alleinige Sorgerecht. Haben es aber dann gleich am Anfang geändert, das wir beide es haben. Warum ??? Wenn mir was passiert, das die kleine beim Papa dann bleiben kann und umgedreht.

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 13:21



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naja, vielleicht hätt ich es mir auch spaten können, hab aber dieselbe meinung wie du und bin vielleicht heute emfindlicher als sonst... dir auch alles gute!!!

Mitglied inaktiv - 04.08.2005, 14:11