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Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht

Thema: Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht

Ich möchte mir das Sorgerecht nicht teilen, das Kind soll aber trotzdem den Nachnamen des Vaters bekommen. Bislang bin ich davon ausgegangen, das sei möglich. Die Dame vom Standesamt ist da aber anderer Meinung. Weiß vielleicht hier jemand Bescheid? Oder hat das gar jemand so gemacht (auch wenn es nicht üblich ist, ich weiß)? LG annalenchen

Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 12:11



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Hallo, also meines Wissens hat die Standesbeamtin Recht, guck mal hier: http://www.mamis-in-not.de/htm/kind5.htm Das ist nach BGB gesetzlich so geregelt, dass wenn Du die alleinige Sorge hast, dass das Kind dann auch Deinen Namen erhält. Fragt sich natürlich, warum Du zwar die alleinige Sorge haben willst, das Baby aber den Namen vom Vater erhalten soll? LG, Anja

Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 12:24



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Hallo, wer lesen kann ist klar im Vorteil, hihi. Also laut § 1617a Absatz 2 BGB geht das sehr wohl, aber dann muss der andere Elternteil zustimmen, d. h. Du hast alleinige Sorge, bestimmst den Namen des Vaters zum Babynamen, aber er muss damit einverstanden sein. http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html LG, Anja

Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 12:28



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Also, ich denke, die hat nicht recht. Ich hab das alleinige Sorgerecht für meine Tochter, aber sie hat den Nachnamen ihres Vaters. Wir sind einfach auf's Standesamt unserer Stadt gegangen und haben eine Namenserteilung beantragt vor der Geburt von der Kleinen. Die haben es dann zum Standesamt der Stadt geschickt, in der unser Knubbelchen zur Welt gekommen ist und jetzt hat die Kleene den Nachnamen von ihrem Vater, auch ohne, dass wir geteiltes Sorgerecht haben. LG Britta

Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 12:30



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Jetzt habe ich mich ans Telefon gehängt, vorher war mein Freund dran. Männer! Natürlich geht das. Der Unterschied ist: Bei gemeinsamen Sorgerecht darf man sich den Namen aussuchen, d. h. es kostet nichts. Bei alleinigem Sorgerecht darf man den Namen des Kindes bestimmen, die Ausstellung der Urkunde kostet 17 Euro. @CarrieCat: Danke für Artikel. Und zu deiner Frage: Sollten wir uns trennen, ändert das nichts daran, dass er Vater bleibt. Das Kind darf den Vater behalten, und den Nachnamen des Vaters auch (ist übrigens viel, viel schöner, und muss nicht buchstabiert werden!). Sollte es zur Trennung kommen, will ich nicht auch noch ums Sorgerecht streiten. LG annalenchen

Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 13:23