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Mutterschutzgeld u Elternzeit

Thema: Mutterschutzgeld u Elternzeit

Hallo, ich bekomme im November mein zweites Kind. Z.Zt. befinde ich mich noch in Elternzeit, da mein Sohn erst 2 Jahre u 3 Monate alt ist. Von meiner Frauenärztin habe ich am Freitag die Bestätigung des vorraussichtlichen Geburtstermines bekommen. Diesen habe ich dann zu meiner Krankenkasse geschickt, die ich bereits über meine zweite Schwangerschaft informiert hatte. Mein Chef weiß bereits das ich Schwanger bin. Wann muss ich meinen Chef jetzt über die Elternzeit informieren? Bekomme ich von meinem Chef ebenfalls Mutterschutzgeld? Wenn ja, wie wird dieses beantragt. Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen lieben Dank wünscht Martina

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:31



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Huhu, frag doch mal im Rechtsforum nach.. Ich meine, dass du die Elternzeit bei deiner Firma kurz (gibts ne Frist) nach der Geburt beantragen musst. Mutterschutzgeld müsstest du, wenn, automatisch bekommen. Weiß ich aber nicht, ob dir das zusteht. LG, Jette

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:37



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Wegen der Elternzeit frag doch deinen Arbeitgeber selbst, die, bzw deren Steuerbüro weiß auf jeden Fall Bescheid. Mutterschutzgeld, also deinen Lohn, bekommst du nur, wenn du vorher gearbeitet hast. Die gesetzliche KK zahlt dir aber 13,- am Tag 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem ET, da du ja noch im Erziehungsurlaub bist. LG anne

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 13:44



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Die Elternzeit musst du innerhalb von einer Woche nach Geburt beim AG beantragen. Mutterschaftsgeld bekommst du vom AG nicht, weil du ja in Erziehungszeit bist. Du bekommst lediglich von deiner KK max. 13,- € pro Tag für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Erziehungsgeld bekommst du wahrscheinlich lediglich den Grundsatz von 300,00 €.

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 16:29