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Mutterschaftsgeld kriegt doch nur der, der arbeitet, oder?

Thema: Mutterschaftsgeld kriegt doch nur der, der arbeitet, oder?

Hallo, ich war immer der Meinung, das man Mutterschaftsgeld nur bekommt, wenn man arbeitet, in oder vor der SS. Eben habe ich gelesen das man auch Mutterschaftsgeld bekommt wenn man nicht arbeitet und Familienversichert ist. Es wäre in diesem Fall aber begrenzt und wird auf Antrag vom Bundesversicherungsamt ausgezahlt. Bei den anderen beiden Geburten habe ich gearbeitet, deswegen war für mich die Sache damals klar. Jetzt bin ich Hausfrau und bei meinem Mann versichert, also müßte es mir ja zustehen, oder? Hat jemand von euch Erfahrung damit? MFG Drea

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 19:04



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Hallo! Ich bin als 400 euro Kraft beschäftigt und ab april praktisch wenn der Mutterschutz beginnt nicht mehr versichert da zeitgleich das Erziehungsgeld meiner ersten Tochter ausläuft.Dann werde ich auch bei meinem Mann familienversichert sein, d.h. selbe situation.Habe schon den Antrag auf der Internetseite des BVA ausgedruckt und ausgefüllt abgeschickt.Dann bekommst du ein Schreiben welche Unterlagen noch benötigt werden.Leider hab ich auch noch keine Ahnung wieviel Geld bei der Sache noch rausspringt, denke es wird net die Welt sein, aber besser als nix- ;-) Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 19:15



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Ich habe vor dem Mutterschutz ALG1 bezogen und Mu schaftsgeld erhalten, in Höhe des Alo geldes. LG

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 19:38



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ohweia ich habe damals in der selben situation ( vor 4 jahren) 150 dm einmalig für den kompletten muschu erhalten...aber wie gesagt besser als nix! lg phi

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 20:17



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Soweit mir bekannt bekommt man in manchen Fällen ca 212 Euro als einmalige Zahlung von der Bundesversicherungsanstalt. Wenn man als 400 euro Kraft beschäftigt war. Bin mir aber auch nicht ganz sicher. Einfach mal erkundigen und sich wenn nötig die Bescheinigung dafür vom Frauenarzt geben lassen.

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 20:20



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also ich hab damals auch Muschugeld bekommen, als ich auf 400€-basis gearbeitet habe, und zwar genau 210€! besser als nix! lg jessi

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 20:26



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achso hab grad gesehen du arbeitest gar nicht, dann weiß ichs auch nich genau, mein mann und ich bekommen beide alg und er ist bei mir mitversichert, daher weiß ich jetz auch nicht wie das abläuft, ich schätz in meinem fall werd ich weiterhin geld in höhe des alg bekommen...falls du auch zusätzlich alg bekommst, wird das auch so sein...

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 20:28



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hallo also .. wenn du arbeiten gehst, und selbstversichert bist, bekommst du am tag 13 euro von der krankenversicherung. wenn du NICHT arbeitest, bekommst du gar kein geld (geht mir auch so - mache eine schulische ausbildung). bist du geringfügig beschäftigt und familienversichert, hast du ein recht auf eine einmalzahlung von um die 210 EUR .. schönen abend noch, doro

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 21:06



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Also ich habe einen Bericht vorliegen, indem steht, dass Arbeitslose und Hausfrauen ein Elterngeld von 300 Euro erhalten. Wnn ich das richtig verstehe MONATLICH, nicht nur einmalig. Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 22:19



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hallo drea, hatte das gleiche Problem. Habe auf 400-Euro-Basis gearbeitet und war über meinen Mann familienversichert. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast Du aber nur, wenn Du selbst Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlst, was ja nicht der Fall ist. Du könntest jetzt beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210,00 Euro beantragen (nicht gerade viel, gell ?!). Erziehungsgeld steht Dir zu, wie jedem anderen auch. Arbeitslose hingegen bekommen - soweit ich weiß - Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber so geeinigt, daß ich in den letzten 3 Monaten bis zum Mutterschutz 401,00 Euro verdiene, somit also in die Gleitzone komme und - verminderte - Beiträge an die gesetzl. Krankenversicherung zahle. Ich habe jetzt durch die (geringe) Lohnsteuer etc. zwar "nur" 300,00 Euro netto raus, aber dann für 14 Wochen Anspruch auf 300,00 Euro Mutterschaftsgeld und kann mir über die Lohnsteuererklärung etwas wiederholen. Viele Grüße, lästerschwester.

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 22:52



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das ist schon richtig mit den 300 EUR .. aber elterngeld ist was anderes als mutterschaftsgeld! elterngeld bekommt wie du schon sagtest jeder .. und zwar den mindest. den sockelbetrag von 300EUR ..und das über 12,bzw. 14 monate hinweg. mutterschaftsgeld bekommen diejenigen, die arbeiten gehen. hierbei handelt es sich um einen betrag von 13 euro pro tag der von der krankenkasse gezahlt wird... und zwar in der zeit, wo du dich in mutterschutz befindest. gruss, doro

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 08:58



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hi, also ich bin arbeitslos und bekomme das gleiche geld was ich vom arbeitsamt bekommen hab

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 09:08



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bei dieser Anstalt schlau machen. MFG Drea

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 11:20