Schwanger - wer noch?

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kind eintragen: lohnsteuerkarte

Thema: kind eintragen: lohnsteuerkarte

hallo, papierkram liegt mir ja gar nicht..... und dachte hier kann mir doch bestimmt eine weiterhelfen. also wie ist das: wird das kind automatisch auf die lohnsteuerkarte eingetragen. oder muss ich das wo melden? wenn ja wo und wann? und wird das kind auch beim partner eingetragen? wie ist das bei unverheirateten mit geteiltem sorgerecht? und macht das noch einen unteschied bei wem, wenn einer beamter ist? hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! vielen dank schon mal im vorraus!

von abckatze am 18.10.2011, 21:05



Antwort auf Beitrag von abckatze

Also meines Wissens (bin mir aber nicht 100%ig sicher) lasst ihr euch die Lohnsteuerkarten vom AG zuschicken / geben und geht damit zur Gemeinde. Dort wird dann das Kind eingetragen. Wie das unterschiedlich bei Ehepaaren / Nicht-Ehepaaren gehandhabt wird, weiß ich leider nicht. Aber ich würde da einfach ein bisschen im I-Net rumstöbern,ich denke da kannst Du einiges an Info´s bekommen. Bzw. ruf mal bei Dir auf der Gemeinde an.

von Dutzi am 18.10.2011, 21:33



Antwort auf Beitrag von abckatze

Ihr müsst mit den Lohnsteuerkarten zum Einwohnermeldeamt. Dort meldet ihr das KInd ja auch als wohnhaft bei euch an. Und dann werden die Freibeträge direkt auf der aktuellen Lohnsteuerkarte vermerkt. Da es ja keine neuen mehr gibt, nehmt ihr einfach die Letzte Karte, die ihr bekommen habt. Wenn die bei eurem Arbeitgeber liegt, dann fordert die dafür an. Sobald das geändert ist und ihr die Lohnsteuerkarte wieder an den Arbeitgeber gegeben habt, wird euch der Freibetrag gutgeschrieben. Wird bei Unverheirateten bei Beiden eingetragen. Denn es ist ja Euer Kind.

Mitglied inaktiv - 19.10.2011, 02:16



Antwort auf Beitrag von abckatze

hallo, da wir das gerade hinter uns haben! die lohnsteuerkarten gibs nicht mehr beim einwohnermelde amt da muss man nun zum finanzamt hin und da trägst du denn das kind ein mit der geburtsurkunde ( von kind mitnehmen) vorlegen und denn je nach dem wer arbeitet , also man kann sich das nun auch aussuchen ob man ein halbes kind jeweils raufmacht oder nur du oder der mann ( egal ob verheiratet ) ein volles kind raufgemacht wird. denn nun ändert sich bei einem kind die steuerklasse. und beim halben auch! also kannst du aussuchen ob halbes oder ganzes und bei wem ;)

von tayler2011 am 19.10.2011, 15:31