Hallöchen,
ersteinmal von Anfang an!
Hatte letztes Jahr Feb (jährt sich morgen) u. im Juli eine FG (12 u. 9 ssw).
Anfang Sep. hat es dann nochmal geklappt u. wurde 5 Wo krankgeschrieben weil es mir nicht so besonders ging bzw. ich zusätzlich Hormone nehmen musst, damit das Würmchen überhaupt bleibt.
Jetzt habe ich seit gut 3 Wo., ständig einen harten Bauch (ca. 20-30 mal am Tag für wenige Sek. bis 2 Min), ein ziehen nach unten, Scharmbeinschmerzen bzw. Unterleibsziehen, Rücken- u. Hüftprobleme (klemme mir ständig einen Nerv ein), komme kaum noch zur Nachtruhe, außerdem finden einige Kollegen das mein Bauch ziehmlich "tief hängt". Die Probleme hatte ich zum Teil auch schon in der ersten SS, aber da erst ca. einen Monat vor der Geburt!
Mein Mutterschutz beginnt am 18.4. u. ich möchte auch gern noch bis dahin arbeiten (sonst fällt mir die Decke auf den Kopf), aber ich weiß nicht ob ich es bis dahin schaffe! (Dienstzeit 7 Uhr - 15:45 Uhr)
Könnte meine Gyn mich von den Arbeitsstunden herrunterstufen (sagen wir auf 4-5 Std.), insbes. mit meiner Vorgeschichte?
Besten Dank u. liebe Grüße
von
Molly83
am 21.02.2012, 11:52
Wird es dan aber nicht vom erziehungsgeld abgezogen?
von
Angelo
am 21.02.2012, 12:01
HHHMMM, gute Frage, weiß ich nicht!
Aber bei meinem Beschäfftigungsverbot erhält man doch auch den vollen Lohn/Gehalt, sollte das bei einem Teil-BV anders sein?
von
Molly83
am 21.02.2012, 12:08
Doch, das müsste möglich sein. Ne Freundin von mir hatte so ein Teil-BV aufgrund zahlreicher Beschwerden ähnlich wie bei dir. Der Arzt hat dann genau geschrieben, wie viel Std in Woche gearbeitet werden dürfen. Geht glaub ich auch mit genauem Zeitfenster (von ...Uhr bis ...Uhr). Sprich deinen Arzt darauf an, er wird da ja Bescheid wissen.
Alles Gute
von
Muffinmama
am 21.02.2012, 12:19
lass dir doch ein ganzes BV geben....bei deiner vorgeschichte ist es doch das beste für dich und dein ungeborenes...
du bekommst volles gehalt....und du kannst dich schonen!!!!!!!
hatte ich auch.....
DENK AN DICH UND DEIN BABY!!!!
Mitglied inaktiv - 21.02.2012, 12:32
Es gibt ein Individuelles BV. Da wirst du von der Arbeitszeit runter gestellt, bekommst aber den normalen Lohn weiter.
Frag mal bei der KK und/oder dem FA nach.
LG
von
Fussel0311
am 21.02.2012, 13:46
Es gibt ein teilweises BV, bei dem du auf 50% der Arbeitszeit heruntergestuft werden kannst. Gehaltsmäßig hast du keine Einbußen und damit wirkt es sich auch nicht negativ aufs Elterngeld aus.
Sprich mit deinem FA!
Mitglied inaktiv - 21.02.2012, 14:19
Antwort auf diesen Beitrag
So wie sie es geschrieben hat ist es korrekt!
LG Diana
von
Diana2008
am 21.02.2012, 14:41