Schwanger - wer noch?

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an alle wirklich dringend.nix mit SS

Thema: an alle wirklich dringend.nix mit SS

mit erzählte vorhin meine freundin das sie auch schwanger ist (10 SSW), *freu*. Angeblich ist der papa unbekannt, es war ein einmaliger One nigt stand, sie weiß anscheinend nur den Vornamen und würde wenn sie mehr von ihm wüßte ihm eh nichts sagen wollen, naja. Nun zu ihrem Problem: sie wohnt mit ihrem bestem kumpel zusammen, also in einer WG. Er wäre mit einer 3. WG einverstanden. Aber sie denkt das sie dann keine finanzielle Unterstützung von den Ämtern bekommt. Was sagt ihr denn dazu. Ich denke, da sie ja dann ganz normal alleinerziehnd ist, und ihr WG partner nicht ihr Lebenspartner ist und somit auch nicht der papa, muss der ja nicht für sie aufkommen, und somit steht ihr doch Unterstützung zu, oder????? (sie ist momentan noch berufstätig) Was würde ihr denn zustehen?

Mitglied inaktiv - 07.10.2005, 21:21



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Hallo, wenn der Kumpel nicht der Vater ist, bekommt sie von den Ämtern die normale Unterstützung. Bei Bedarf die Halbe Miete also etc. Allerdings wird sie sich schon viele Fragen dort gefallen lassen müssen. Einfach weil es komisch klingt den Vater nicht zu kennen aber mit einem Mann in einer "WG" zu wohnen. Die Frage ist aus meiner Sicht nicht die ob Sie was bekommt, sondern ob sie mit dem Streß umgehen kann. Ich wünsche ihr auf jedenfall einen Bearbeiter der sachlich bleibt. Gruss Mickie

Mitglied inaktiv - 07.10.2005, 21:44



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Bei meiner Cousine ist es genauso. Sie bekommt die Gelder, war aber auch jemand da gucken. Außerdem fragt ständig das Jugendamt wegen dem Erzeuger an. LG Franzi

Mitglied inaktiv - 07.10.2005, 22:05



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Hallo, ich weiß zwar wer der Vater meines Kindes ist, habe mich aber erkundigt, was wäre, wenn ichs nicht wüßte ( weil der Vater von mir verlangt ihn nicht anzugeben, was ich aber tue). Je nach Sachbearbeiter kann das ganz schön unangenehme Fragen geben, zu Recht wie ich finde (es sei denn es liegt eine Straftat vor), warum soll die Allgemeinheit für sämtliche Kids aufkommen, nur weil da so`n Abkommen zwischen den Eltern läuft?! Der Vater meines Kindes ist auch nicht mein Lebensgefährte und er müßte Unterhalt auch für mich zahlen, ein paar Wochen vor und bis zu drei Jahre nach der Geburt! Geh mal hier auf die Seite der Rechtsanwältin "Nicola Bader" mit dem Stichwort "Unterhalt", da bekommst du viele Info`s! Ich bin dafür den Vater immer anzugeben. Grüße Simone

Mitglied inaktiv - 08.10.2005, 09:02



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so freuen, da hat sie sich wohl zurecht sorgen gemacht. naja werde heute nochmal mit ihr zusammen sitzen und darüber reden.

Mitglied inaktiv - 08.10.2005, 10:11



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... dass ich es sozial ungerecht finde (es gibt wirklich Bedürftige!) sollte der Vater schon wissen dass er es denn auch ist. Außerdem sollte sie sich Gedanken über das Kind machen, dass sollte immerhin wissen wo seine Wurzeln sind. Und dann gibt es da ja auch noch andere Verwandte, die das auch wissen sollten. Wenn beide schon unverantwortlich nicht verhüten sollten beide die Konsequenzen tragen. LG Anja

Mitglied inaktiv - 08.10.2005, 10:14



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ja das seh ich doch genauso, doch *angeblich* sagte sie mir ja gestern sie weiß gar nicht wer der Vater da sie nur seinen Vornamen weiß und auch nicht weiß wo er wohnt bzw. wo er denn überhaupt her kommt. So sagt sie es auf jeden fall. Ich werde ihr aber nochmal auf den Zahn fühlen, denn ich kenn sie nicht so das sie mit irgendjemand einfach mal so in die Kiste steigt und dann auch noch nicht verhütet. Vieleicht ist es ja so wie einige hier sagten das der Vater sie vieleicht dazu zwingt ihn nicht anzugeben. Mal abwarten.

Mitglied inaktiv - 08.10.2005, 10:18



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huhu! ist es nicht so,das der erzeuger nur dann unterhalt für die mutter zahlen muß,wenn sie bei der zeugung ein festes paar waren? im falle einer eimaligen sache gibt es nur geld fürs kind... trotzdem herzlichen glückwunsch an die werdende mama!! lg sif

Mitglied inaktiv - 08.10.2005, 11:46



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Hallo, ich meine es ist so, dass die Frau zwar vom potentiellen Vater Unterhalt erwarten kann, aber nur, wenn sie ihn selber einklagt. Fürs Kind macht das ja das JA, die Mutter muss selber gucken, ob sie an was kommt. Meist ist es dann einfacher zum Amt zu gehen und von dort Geld zu bekommen. Und das Amt macht sich wohl nicht die Mühe das Geld vom Vater einzufordern. www.mamis-in-not.de mal als Link. LG, Anja

Mitglied inaktiv - 08.10.2005, 11:55