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frühchen ein paar Fragen die mich interessieren

Thema: frühchen ein paar Fragen die mich interessieren

Hallo Erstmal wünsche ich euch einen schönen Muttertag! Nun hbe ich eine paar Fragen wegen Frühchen, ich interessiere mich dafür. Was ist wenn das Baby z.b. am 18.05.07 kommen würde? Wäre ja ein frühchen. Ist dann der geburtstag der 18.05.???? Ich denke es müsste ja dann noch im KH bleiben, wie ist das dann mit der Geburtsturkunde kindergeld, erziehungsgeld??? Fragt mich bitte nicht wie ich darauf komme. Ich bin aus Natur neugierig und interessiere mich halt dafür. Danke für eure antworten und einen schönen Muttertag lg haenschc

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 09:26



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Also geburstag ist wenns Baby auf die welt gekommen ist . So ist dann auch die Geburtsurkubndeaus gestellt. Bei frühchen ist der Mutterschutz so gar länger nicht 8Wochen bis nach der Geburt sondern 12 Wochen. Kindergeld so wie Erziehungsgeld ab dem Tag der Geburt. bei extrem frühchen kommt es ganz auf die endwicklung an wann es nach hause kommt und gewicht. Mein Sohn kam in der 34ssw mit 44cm und 2170g. KEINER lei Probleme 10 Tage beobachtung im KH mit mir zusammen 24Std im zimmer. und mit 1950g durfte er mit nach Hause. LG steffi

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 09:34



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Die Frage mit dem Geburtstag war echt gut *g* Wenn dein Baby 4 Tage nach ET kommt werden ja auch keine 4 Tage abgezogen :-)

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 09:38



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Hallo, Na, das finde ich ja mal eine seltsame Frage. Natuerlich ist der Geburtstag der Geburtstag. Welcher Tag denn sonst? Der ET? Und was haben Geburtsurkunde etc. damit zu tun, dass das Kind dann noch im KH bleibt? Man muss ja auch mit einem termingerecht geborenen Baby nicht das Kind bei der Antragstellung vorzeigen. Etwas wo die Fruehgeburtlichkeit "eingerechnet" wird sind z.B. diese Entwicklungstabellen. Denn natuerlich kann ein z.B. 8 Wochen zu frueh geborenes Baby auch nicht annaehernd im Normbereicht nach Gewicht und Groesse fuer ein termingerechtes Baby liegen. Aber wie das genau funktioniert, weiss ich nicht. Beste Gruesse, Sabine

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 10:03



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Hallo, mein Sohn kam bei 32+0 und war 5 Wochen im KH. Die Geburtsurkunde bekam ich beim Einwohnermeldeamt nach 2Wochen, damit konnte ich dann Erziehungsgeld beantragen. Natürlich ist der Geburtstag, auch der Geburtstag! Dir alles Gute Bianca

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 10:29



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Wenn ich das lese das ihr eure kinder in der 34 ssw bekommen habt oder schon in der 32ssw zb in der 32ssw hat man ja noch nicht den mutterschutz und wenn man da in der arbeit oder schule ist wird das ja ein problem oder? Oder gab es schon anzeigen das der mutterschutz schon früher angefangen hat oder kann das auf heute auf morgen los gehen mit wehen oder das die blase platz? Das macht mir schon ne bischen angst wenn ich das lese ;)

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 13:17



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Mutterschutz beginnt immer 6 Wochen vor der Geburt. Egal ob da Frühgeburtsanzeichen waren oder frühere Geschwister eher gekommen sind. Wenn man vorher entbindet, kriegt man bei einer Frühgeburt anschließend eben 12 Wochen Mutterschutz, statt der üblichen 8 Wochen. LG Doreen

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 15:36



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Ich meine das nicht so sondern ob da schon anzeigen früh kommen oder ob da einfach die wehnen kommen oder fb plazt

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 18:22



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Also mein Sohn Connor kam in der 30+4. SSW mit 45 cm und 1900 g per Notkaiserschnitt zur Welt!!! Ich war ganz normal zur VU und mir ging es blendend, aber beim CTG waren kaum noch Herztöne von dem Kleinen zu sehen (lagen so bei 40-50 Schlägen pro Minute) und so wurde ich mit dem Rettungswagen ins KH gebracht. Ich habe also nix davon gemerkt, dass er zu früh kommen würde!!! Du siehst also man merkt es nicht immer mit Wehen oder Blasensprung!!! Er lag dann 5 1/2 Wochen im Kh und ich hatte eben die besagten 12 Wochen Mutterschutz und sein Geburtstag ist der Geburtstag!! Ich hoffe ich konnte helfen!!! Liebe Grüße Jana

Mitglied inaktiv - 13.05.2007, 20:08