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Frei für Vorsorgeuntersuchung ?

Thema: Frei für Vorsorgeuntersuchung ?

Ich lese hier grade etwas auf der HP des Familienministeriums etwas, dass ich nicht ganz verstehe.... Wenn ich das richtig verstehe, dann kriege ich für Vorsorgeuntersuchungen generell frei ? Wir haben hier Gleitzeit, bis jetzt hab ich dann ausgestempelt und war in meiner Freizeit da. Ich hab mein ich mal gelernt, dass Arztbesuche nur nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden, wenn sie dringend sind/sich nicht verschrieben lassen. Jetzt war ich die letzten 2 Male vormittags da, weil mein Menne mit wollte und der nachmittags nicht konnte, aber theoretisch hätte ich auch nachmittags hingekonnt... Kennt sich da jemand mit aus, bzw. weiss wo ich das genau nachlesen kann ? Gruß Anne

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 12:46



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Für die VU bekommst Du eine Freistellung vom AG - mit Zeitgutschrift! Bei uns allerdings nur in der Kernarbeitszeit, alles was im Gleitzeitrahmen liegt, ist Freizeit. Gruß Antje

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 12:59



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Hallo, also mir wollte das mein Ausbilder auch erst nicht glauben weil ich das gelesen habe. Er war der festen Überzeugung das ich nur in der Freizeit gehen darf. Ich hab mich dann nochmal bei meiner FÄ erkundigt und die hat mir dann auch bestädigt das ich egal wann kommen könne und mein Arbeitgeber nichts dagegen machen kann. Der Tag kam. Ich habe ihn natürlich rechtzeitig bescheid gesagt, aber wollte mir nicht frei geben, da bin ich einfach an den Tag gegangen und er konnte nichts machen. Habe die Zeit auch voll angerechnet bekommen die ich hätte arbeiten müssen. Liebe Grüße Janine

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 13:14



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....wie ist das bei Gleitzeit .. ? So richtig Kernzeit haben wir nicht. Ist theoretisch von 7-15 Uhr... Das ist aber auch echt blöd da geschrieben auf dieser sonst recht schlaeun Seite.

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 13:25



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vielleicht hilft dir das ja weiter! :0) § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 13:25



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Das hört sich nach nem generellem ja an... Da wird auch nicht unterschieden nach Gleitzeit, Festzeit, Ker- oder sonstwas Zeit. Ich glaub ich frag mal im Betriebsrat nach.

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 13:27