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Frage zur Elternzeit

Thema: Frage zur Elternzeit

Hallo, Wann beginnt genau die Elternzeit ,wenn das Kind am 14.3.12 geboren wird wann ist dann Beginn?? Am Geburtstag oder am Tag nach Mutterschutz? Wie formuliert man das beim AG? und Ende ist jeweils am Geburtstag 1,2,3 Jahre später des Kindes? Muss ich da schon schriftlich festhalten daß man nach 1 Jahr gern auf Minijobbasis arbeiten möchte oder kann man das nach ein paar Monaten nachfragen (schriftlich)? LG Sindy

von meerli am 14.11.2011, 09:35



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huhu also die elternzeit fängt nach den 8 wochen mutterschutz an und du musst diese 7 wochen vor beginn schriftlich und verbindlich deinem AG mitteilen...also direkt in der ersten woche nach der geburt deines kindes. währenddessen darfst du 30std in der woche arbeiten,musst du aber auch mit deinem AG absprechen,da bin ich mir allerdings nicht so sicher. und ende ist jeweils ein tag vor dem 1,2,3 geburtstag des kindes...also ist der geburtstag dein erster arbeitstag....hier kannst du alles nochmal nachlesen :) http://www.sozialhilfe24.de/elternzeit/dauer-verlaengerung-beendigung.html

von Faro am 14.11.2011, 09:45



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also ich hab es bei meinen beiden großen immer so gemacht, das ich schon vor der geburt bescheid gegeben hab, wie lange ich elternzeit nehmen möchte, nur das halt das genaue datum erst nach der geburt fest gelegt wird. da können sie sich schon mal drauf einstellen. ansonsten ist es so, das die elternzeit 8 wochen nach der geburt anfängt, du sie aber 7 wochen vorher anmelden musst. lg annett

von Annett23 am 14.11.2011, 09:52



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http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Dran denken, die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Sprich die 8 Wochen werden dann wieder von der beantragten Elternzeit abgezogen. Wenn man also 12 Monate Elternzeit beantragt, werden davon dann wieder 8 Wochen Mutterschutz abgezogen. Die Elternzeit läuft dann also praktisch doch 12 Monate ab Geburt.

Mitglied inaktiv - 14.11.2011, 09:59



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Guten Tag, die Elternzeit beginnt nach Ablauf des Mutterschutztes und wird in Lebensmonaten berechnet (d.h. Kind wurde am 6. eines Monats geboren, dann endet die Elternzeit immer am 5. eines Monats, der erste Arbeitstag ist immer der 6. ). Elternzeit muss 7 Wochen vor deren Beginn beim AG angezeigt werden, strenggenommen also 1 Woche nach der Geburt, da Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt gewährt wird. Da aber die 1. Woche nach der Geburt meist eh schon aufwühlend und stressig genug ist, würde ich jedem dazu raten, solche Formalien schon vor der Geburt erledigen. Darauf achten, dass die Elternzeit beim AG nicht beantragt (da er nicht die Möglichkeit hat, abzulehnen) sondern lediglich angezeigt wird. Nicht also formulieren "ich beantrage" sondern "ich zeige Ihnen hiermit an, dass ich von dann und dann Elternzeit nehmen werde". Bitte Elternzeit nicht mit Elterngeld verwechseln. Elterngeld wird in der Tat ab Geburt gezahlt, Mutterschaftsgeld wird allerdings hierauf angerechnet, so dass die Frauen, die vor der Geburt gearbeitet haben, die ersten 8 Wochen faktisch nur Mutterschaftsgeld erhalten. Grüße, Reka

von Fuchsina am 14.11.2011, 11:44



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Anrechnung erfolgt allerdings auch bei ElternZEIT, nicht nur bei ElternGELD: Hier ein Auszug aus dem entsprechenden Paragrafen: § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit 1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. usw. Ist also nicht verwechselt. Sonst käme es ja auch nicht hin, dass die Elternzeit am 5. eines Monats endet, wenn die Geburt am 6. war, sondern die Elternzeit würde einen Tag vor Ablauf der Mutterschutzfrist + Anzahl der in Anspruch genommenen Elternzeitmonate enden.

Mitglied inaktiv - 14.11.2011, 12:02



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In der Tat, die Mutterschutzfrist wird in der Tag auf die Elternzeit angerechnet, so dass die Elternzeit streng genommen schon am Tag der Geburt beginnt. Allerdings müssen Mütter, die nach ihrer Mutterschutz Elternzeit nehmen, die Elternzeit nur ab diesem Zeitpunkt beim AG anzeigen. Wobei - wenn ich jetzt überlege - im Gesetzt steht ja nicht, dass die Elternzeit in Lebensmonaten zu berechnen ist, dies gilt ja nur für das Elterngeld. Streng genommen wäre es also möglich, die Elternzeit nach Kalendermonaten anzugeben und somit auch z.B. am 30. oder 31. eines Monats enden zu lassen.

von Fuchsina am 14.11.2011, 18:41



Antwort auf Beitrag von meerli

Wenn du nur 1 Jahr beantragst, dann kannst du hinterher auch nur mit Zustimmung des AG verlängern, falls es mit der Betreuung nicht klappt. Man muss sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Nimmst du allerdings 2 Jahre, kannst du das 3 b.B. dranhängen. Würe an deiner Stelle länger EZ nehmen und halt reinschreiben, dass du nach 1 Jahr auf 400 Euro Basis arbeiten möchtest in der EZ. Ansonsten verlierst du dann ja deinen alten Job. Ich gehe auch wieder 3 Jahre in Elternzeit, arbeite aber Teilzeit. So habe ich nach Ablauf Anspruch auf meinen alten Job und für die 3 Jahre nur einen Änderungsvertrag.

von sternenfee75 am 14.11.2011, 13:10