Thema:
Frage zum Arbeitsschutz
Hallo, hallo,
ich bin in der Woche 21+0, da ich im Verkauf arbeite, ist es bald soweit, dass bei mir der 5. Monat vorbei ist und ich "nur" noch 4 Stunden am Tag arbeiten darf.
Jetzt meine Frage: Dürfte ich sagen, ich arbeite auch mal 5 oder 6 Stunden? Mein Arbeitgeber wird mir keine andere Einsatzstelle geben können und bisher hat er sich auch noch nicht um ne Aushilfe gekümmert, was natürlich besch***en für meine Kolleginnen ist.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
von
MimiSunshine
am 12.05.2016, 22:03
Ich habe noch nie gehört, dass es eine maximale Arbeitszeit von 4h gibt.
Wenn es so eine Regelung gibt dann darfst du natürlich keine 5 oder 6h arbeiten.
von
mf4
am 12.05.2016, 22:22
Ich glaube es war nicht länger als 4h am Stück stehen, im Notfall an anderer Stelle eingesetzt werden, nie alleine sein damit du immer mal Pause machen bzw dich kurz hinsetzen kannst. Komme selber aus der Branche (Filialleitung). Habe aber wegen anderer Gründe beide Male schon vorher ein bv bekommen bin mir deshalb nicht mehr 100% sicher.
von
cantaloupe
am 12.05.2016, 22:51
Es ehrt Dich, dass Du Deine Kollegen unterstützen möchtest, aber dafür muss Dein AG eine Lösung finden.
Mehr als 4 h am Stück stehen belastet Deinen Beckenboden, Deine Rücken- und Bauchmuskulatur extrem.
von
emilie.d.
am 12.05.2016, 23:50
Du hast da was falsch verstanden
Es heißt nicht dass du nur mehr 4h arbeiten darfst! Sondern nur 4h am Stück stehen......Also muss eine Sitzgelegenheit für dich vorhanden sein ![](/icon/nr182.gif)
von
Grümelchen
am 13.05.2016, 08:05
Ich komme auch aus dem verkauf.du darfst gesetzlich nur dann länger als 4 std arbeiten wenn du die möglichkeit hast sitzende tätigkeiten zwischendurch zu machen.nur stehende tätigkeiten darfst du nur 4 std arbeiten.und glaub mir irgendwann bist du über die 4 std froh.dein arbeitgeber darf dir das auch gar nicht erlauben mehr zu arbeiten.er kann richtig stress dadurch bekommen
von
ela080
am 13.05.2016, 08:21
Du kannst auch 8 Std. arbeiten.... egal in welchem Monat
von
Bengelengelmama
am 13.05.2016, 14:49
Dann musst du die gelegenheit haben dich hinzulegen oder sitzende tätigkeiten auszuführen..nur stehend arbeiten darfst du laut mutterschutzgesetzt 4 stunden
von
ela080
am 13.05.2016, 15:39
Sie schreibt sie darf nur noch 4 Std am Tag arbeiten.
Lt. Mutterschutzgesetz darf sie bis 8,5Std täglich arbeiten. Es muss eine Liege und Sitzmöglichkeit gegeben sein. Aber wenn sie sich wohl fühlt, bekommt sie sicherlich keine Probleme wenn sie 5 Std. auf den Beinen ist.
6 Std. oder noch länger sitzen in der Schwangerschaft ist in meinen Augen genauso schlecht oder gut wie zu laufen.
von
Bengelengelmama
am 13.05.2016, 16:34
Der arbeitgeber bekommt ärger.bei mir haben sie ganz doll darauf geachtet das ich nur 4 stunden arbeite
von
ela080
am 14.05.2016, 08:56
Wie einige schon geschrieben haben darfst du mehr wie 4Std. arbeiten. Es dürfen nicht mehr wie 8,5Std. sein +1Std. Pause und je nachdem ob es nur Verkauf ist oder auch in der Gastronomie. Im Verkauf nur von 6-20uhr und der Garstro meine ich bis 22uhr. Mein Chef hat mich Ende 6. Monat bis zu 10std. mit gerade mal ner halben Std. Pause arbeiten lassen. Durch großem Publikumsverkehr war diese nie am Stück zu schaffen und als Filialleitung war dies irgendwann nicht mehr Tragbar für unsere Gesundheit (meine und dem Kind, Wehen ab der 27ssw, ständig harter Bauch,verkürzer Gebärmuttehals, Ischias und viele andere Beschwerden), woraufhin ich vom FA ein BV bekam worüber ich heute sehr dankbar bin.
Lg und ich hoffe ich konnte helfen
von
krümelchen2016
am 13.05.2016, 17:25
Ah, okay, dankeschön, da bin ich jetzt erstmal beruhigt und komme über die nächsten Tage, bis zu meinem Termin bei der Schwangerenberatung, ohne zu große Sorgen, danke Leute. :)
von
MimiSunshine
am 13.05.2016, 22:33
Ich habe mich diesbezüglich an das gewerbeaufsichtsamt gewendet.
Ich arbeite im Einzelhandel als Filialleiterin mit einer 40 Stunden Woche. Bin die einzige Vollzeit Kraft, wir machen über Beraten Kasse Lager alles alleine, sind nur Frauen. Müssen während der Sommerzeit auch noch viele kleiner Gartensets vor die Filiale raus räumen. Und meistens stehen wir den ganzen Tag nur zu 2. Auf arbeit. Ach ja und Kleiderschränke und Matratzen und solche schweren Sachen müssen wir natürlich auch an unsere Kunden raus geben.
Da ich vorher schon Dolle mit meinem Rücken zu tun hatte war ich 4 1/2 Wochen krankgeschrieben.
Ich habe meine Vorgesetzte um eine zusätzliche Arbeitskraft gebeten. Das wurde abgeleht. Auch ins Beschäftigungsverbot schreiben die mich nicht, meine Frauenärztin und mein Hausarzt übrigens auch nicht, nach mehrfachen bitten. Nur ich schaffe es körperlich einfach nicht.
So gewerbeaufsichtsamt hab ich dann eingeschalten und ein Mann schaute sich meinen Arbeitsplatz an und meinte dann zu mir am Telefon er wüsste nicht wo das Problem ist, er hält ein Beschäftigungsverbot nicht für nötig und der HAMMER die nur 4 Stunden stehen würden sich auf 4 Stunden stehen auf einer Stelle beziehen. Ich hab dann dankend den Hörer aufgelegt und war erstmal stinksauer.
Ich kann nur zum Glück sagen das ich vor 3 Wochen mit meinem Fuß umgeknickt bin und mich mein Arzt darauf hin noch mal krankgeschrieben hat. Und übernächste Woche beginnt dann endlich mein Urlaub und danach dann der Mutterschutz
Ach eine bekannte von mir arbeitet bei einem großen modegeschäft, sie wurde vom Arbeitgeber in der 20. Ssw ins Verbot geschrieben. Das nenne ich mal einen Top Arbeitgeber
Sorry mein Text ist sehr lang geworden
von
Mia28
am 15.05.2016, 11:36
wenn auf der Bescheinigung steht, die tägliche Arbeitszeit darf maximal 4 Std betragen, ist dein Arbeitgeber sogar verpflichtet das zu Überprüfen und dich wirklich nach 4 Std nachhause zu schicken.
er bekommt das Geld auch wieder zurück, da es dafür die U1+2 bezahlt.
Ich habe ein beschränktes Beschäftigungsverbot in dem steht die tägliche Arbeitszeig darf maximal 5 Std beantragen.
von
annemie93
am 10.08.2016, 15:12
wenn auf der Bescheinigung steht, die tägliche Arbeitszeit darf maximal 4 Std betragen, ist dein Arbeitgeber sogar verpflichtet das zu Überprüfen und dich wirklich nach 4 Std nachhause zu schicken.
er bekommt das Geld auch wieder zurück, da es dafür die U1+2 bezahlt.
Ich habe ein beschränktes Beschäftigungsverbot in dem steht die tägliche Arbeitszeig darf maximal 5 Std beantragen.
von
annemie93
am 10.08.2016, 15:12