Thema:
Elterngeld und Steuerklassen frage
Hallo! Also... Ich bin nicht verheiratet und in Steuerklasse 1, wenn wir nun heiraten würde ich die 3 und mein Mann die 5 nehmen, allerdings würden diese 7 Monate nicht eingehalten werden können. ABER da ich dann ja verheiratet bin können die doch nicht einfach mit lohnsteuerklassr 1 rechnen oder?! Hat jemand Ahnung?!
von
Jolina´sMama
am 17.01.2014, 20:31
Umstieg mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes !!!
keine 7 Monate... kein höheres Elterngeld
von
mf4
am 17.01.2014, 20:51
Ja das hab ich gelesen. Die nehmen dann ja die Steuerklasse die länger in Gebrauch war. Aber die dürfen dann doch nicht die 1 nehmen wenn ich verheiratet bin oder seh ich das falsch. Man darf wenn man heiratet die 1 nicht behalten aber die elterngeldstelle darf das?!?
von
Jolina´sMama
am 17.01.2014, 20:58
ja dürfen sie und tun sie... so ist es 2013 beschlossen worden
von
mf4
am 17.01.2014, 21:02
Ist am Ende pip Wurst .....weil das Elterngeld vom bruttverdienst berechnet wir. Und es wäre doch doof wenn dein Mann das in der 5wäre und so viele Abzüge hat, oder verdient er so viel weniger wie du?
von
matz
am 17.01.2014, 21:08
Ist nicht piep Wurst ob Steuerklasse 1 oder 3 von meinem Brutto abgeht ;) das machen 350 Euro monatlich aus. Wenn die Geburt war geht mein Mann auf 4 oder 3
von
Jolina´sMama
am 17.01.2014, 21:10
Doch, es ist piepegal. Du bekommst 67 % vom BRUTTO. Die Steuerklasse interessiert da niemanden.
von
-chOcO-
am 17.01.2014, 23:06
Hmm... Das sind doch A...Löcher. Man erfährt in der 4. Woche von der SS und 6 Wochen Mutterschutz muss man auch noch abziehen. Da bleibt ein zeitfenster von je nach ET von 1-3 Wochen
von
Jolina´sMama
am 17.01.2014, 21:08
ich halte es für sinnlos für tausende Euro auf die Schnelle binnen 2 Wochen zu heiraten um das zu umgehen
von
mf4
am 17.01.2014, 21:18
Das ist es auch ;)
von
Jolina´sMama
am 17.01.2014, 21:25
Elterngeld sind 65 % vom Netto, nicht vom Brutto. Daher macht es sehr wohl was aus.
von
sommersonne777
am 17.01.2014, 23:30
Seit Januar 2013 wird es vom Brutto berechnet, nicht mehr vom Netto!
von
-chOcO-
am 17.01.2014, 23:33
Nein Das bruto wird im Durchschnitt genommen, dann die wird das Netto mit der Steuerklasse berechnet und davon gibts dann 65%
65% vom Brutto wäre schön ;)
von
Jolina´sMama
am 18.01.2014, 08:40
Also vom Brutto wird nichts berechnet.Es wird vom Nettoeinkommen berechnet und kann bis zu 67% Prozent betragen.Wenn beim Antragsteller das monatliche Nettoeinkommen höher als 1200 Euro war,sinkt der Prozentsatz beim Elterngeld.
Bei Geringverdienern dehren Nettoeinkommen die 1000 Euro nicht übersteigt wird der Prozentsatz angehoben.
Von der Steuerklasse ist nicht die Rede.
von
Vanillle
am 18.01.2014, 09:49
Von vorne... ZB brutto 2000 Euro
Netto mit Steuerklasse 1 1400 Euro netto Steuerklasse 3 1700 Euro
Brutto der letzten 12 Monate 2000 Euro, Steuerklasse die überwiegt also 7 Monate wird benutzt, also entweder 1400 oder 1700 Euro davon bekommt man 65% DARUM ist die lohnsteuerklasse sehr wohl wichtig!!!!!
von
Jolina´sMama
am 18.01.2014, 11:07
1400 laut Rechner 938€
1700 laut Rechner 1139€. http://www.elterngeldrechner.de/ergebnis.php
Sind ca 200 € mal 10 Monate Elterngeld ..... Sind dann wohl 2000€ das doofe wäre dann die steuernachzahlung im darauf folgendem Jahr ..... Weil ab 850€ ist man lohnsteuerpflichtig...... Also ich würde ir das alles mal genau durchrechnen lassen ..... Ob sich das wirklich lohnt
von
matz
am 18.01.2014, 12:26
http://www.nettolohn.de/magazin/finanzen/berechnung-elterngeld-ab-2013-einbussen-fuer-viele-eltern.html .......
Und dazu ist noch zu Bedenken das du verpflichtet bist am Ende alles zu versteuern im Lohnsteuerjahresausgleich
von
matz
am 18.01.2014, 12:15