Schwanger - wer noch?

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elterngeld, darlehen junge familie, landeserziehungsgeld (bayern)

Thema: elterngeld, darlehen junge familie, landeserziehungsgeld (bayern)

also ich fang dann mal an. hab da so einige fragen. ich blick den elterngeldantrag nicht so wirklich. ich möchte ein jahr elterngeld beziehen. und danach noch einige zeit daheim bleiben, bis ich den krippenplatz bekomme. also wollte ich 1 1/2 jahre elternzeit beantragen um abgesichert zu sein. auf dem antrag kann man aber doch nur einen bezugszeitraum eintragen (das eine jahr wo ich das geld bekomme). aber danach? wie bin ich versichert? wie läuft das mit dem arbeitgeber? gibt es denn das darlehen junge familie noch? meine mama hat gerade gemeint, dass es so etwas mal gab. kann ich nach dem einen jahr elterngeld das landeserziehungsgeld beziehen? oder parallel? kennt sich da wer mit aus? danke schonmal

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 11:33



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also elterngeld ist ja im endeffekt unabhängig von der elternzeit. du bekommst ein Jahr Elterngeld (oder aufgeteilt auf 2 Jahre Auszahlung, geht auch). Elternzeit musst du beim AG beantragen, da kannst du drei Jahre nehmen. Landeserziehungsgeld gibts (zumindest bei uns in Bayern) nach dem Elterngeld nochmal für 6 Monate

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 12:45



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Kann mich da Martinali nur anschließen^^ Ich war nämlich heute beim Gesundheitsamt und hab mich da finanztechnisch beraten lassen. Man kann das Elterngeld entweder ein Jahr voll ausgezahlt bekommen oder halt zwei Jahre - aber dann nur den halben Beitrag. Landeserziehunggeld gibts beim ersten Kind dann nach dem Elterngeld 6 Monate lang beim 2.Kind ein Jahr... Weiß nicht wie es bei dir ausschaut - aber mir wurde noch gesagt dass ich ALG 2 beantragen könnte , also zusätzlich bzw. Wohngeld...

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 14:24



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Komisch, wie unterschiedlich das ist. In Berlin gibt es das nicht, dafür aber das Familiengeld, das allerdings erst beim zweiten Kind.

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 17:08