Schwanger - wer noch?

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Elterngeld-Verwirrung

Thema: Elterngeld-Verwirrung

Hallo zusammen:-) ich hoffe euch allen gehts prima. Heute war der ET aber mein kleiner Jannick ist nicht der Meinung aus Mamas Bauch rauszuwollen. Muss wohl an der Kälte liegen. Nun hab ich mich vor lauter Langeweile und Wartefrust an den Schreibtisch gesetzt und wollte mich mit dem Antrag auf Elterngeld beschäftigen, damit ich den soweit wie möglich vorbreiten kann, sodass ich später nicht mehr den ganzen Ärger hab. Die Situation ist eben folgende: Also bei mir ist das ja einfach: ich habe bis zum Mutterschutzbeginn am 13.Januar vollzeit gearbeitet und dass das Mutterschutzgeld nach der Geburt mit dem Elterngeld verrechnet wird, ist mir auch klar. Meine Frage betrifft die Situation meines Freundes. Er möchte gern zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen und das am besten am Anfang also gleich die ersten beiden Monate. Problem ist, er war im letzten Jahr über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hatte am Ende des Jahres noch einen zweiten, auf drei Monate befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31.12. endete. Dann war er krank und nun arbeitet er wieder seit einer einer Woche für die Zeitarbeitsfirma als Krankenvertretung eines LKW-Fahrers. Danach wäre er theoretisch arbeitslos. Wie gebe ich das denn an beim Elterngeld? oder ist es besser, dass er sich arbeitslos meldet und die Elternzeit erst am Ende des Jahres nimmt?? Wie wird das alles berechnet?? Kennt ihr euch da aus? Das Arbeitsamt hat uns an die Elterngeldstelle verwiesen, aber ich möchte so hochschwanger eigentlich kaum noch Termine machen und am Telefon beraten die nicht gerade sehr ausgiebig. Wir hatten eigentlich gehofft, dass er bis jetzt einen job hat und wollten dann das als Grundlage angeben. Und wie ist das eigentlich mit dem Auszahlen. bekommt er in den zwei monaten auch Eltern geld oder bekomme ich dann in der Zeit nichts? oder wird das zusammen ausgezahlt?? Das hab ich nciht so ganz verstanden. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke schon mal dafür.... lg und so# euer Bienchen

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:19



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Hallo, wenn er jetzt noch Arbeit hat und letztes Jahr auch noch, dann würde ich an Deinem Freund seiner Stelle die Elternzeit jetzt machen. So bekommt er 67% von dem was er in den letzten 12 Monaten verdient hat im Durchschnitt. Wenn er jetzt Arbeitslos wird und dann erst Ende des Jahres Elterngeld beantragt, bekommt er dann nichtmehr soviel. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:38



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danke für die schnelle antwort. und wird sein Elterngeld mit meinem zusammen gerechnet oder bekommt jeder 67% von dem was er vorher verdient hat??

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:41



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Elterngeld bekommt immer nur einer zu einer Zeit, nicht beide gleichzeitig.

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:46



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Hallo, jeder bekommt 67% von dem was er vorher verdient hat. LG Sibs PS: und eine schnelle Entbindung.

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:46



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ja genau, aber mindestens 300€

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:50



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Hallo, das Elterngeld können auch beide Elternteile gleichzeitig erhalten. Nachlesen kannst Du das hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=116804,textfragment=116896.html#fragment Steht ganz unten. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 18:52



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danke für eure hilfe:-) das hat mir echt weitergeholfen. dann muss jetzt nur noch unser sohnemann de entscheidung treffen endlich rauszuwollen

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 19:12