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Tipp: 385 € Geburtsbeihilfe beantragen!

Thema: Tipp: 385 € Geburtsbeihilfe beantragen!

Hallo Ihr Lieben, hier ein guter Tipp für alle, die nach dem AVR bezahlt werden: demnach hat nämlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 385 Euro Geburtsbeihilfe vom Arbeitgeber! Ich hab den Antrag im Dezember gestellt und hab heut das Geld auf meinem Konto! Und bei 385 Euros lohnt sich das doch allemal! Vieleicht gibts das ja bei BAT auch? Liebe Grüße, luma444

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 09:41



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Der Tip klingt super, aber verrätst Du mir noch was AVR und BAT heisst? =) Liebe Grüße Leia

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 09:43



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Das sind die Tarife, nach denen das Gehalt gezahlt wird. BAT ist der Bundesangestelltentarif und AVR heißt glaub ich Arbeitnehmervergütungsrichtlinien oder so ähnlich!

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 09:46



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Und wofür ist die Geburtsbeihilfe?Bekommst Du die als Vollzeitarbeitnehmer?

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 10:13



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Huhu, ich bin bis letztes Jahr nach BAT bezahlt worden, aber jetzt haben sich die Tarife verändert. Ich habe von dieser Geburtsbeihiolfe noch nie was gehört. Wo muss man das beantragen und wo gibt es die Anträge dafür??? Liebe Grüße Jeanette

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 10:17



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lg two_kids

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 10:24



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Also, ich habs auch mit ner halben Stelle bekommen. Ich hatte vorher auch noch nie was davon gehört und es wäre mir auch entgangen, wenn mein Kollege nicht zufällig in den AVR-Richtlinien geblättert hätte. Den Antrag gibts beim Arbeitgeber!

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 10:28



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Ich hab jetzt mal per Mail bei unserer Personalabteilung nachgefragt. Mal sehen was ich da zur Antwort bekomme. Bei uns haben die viel abgeschafft. Es gab damals Geld für eine Erstausstattung, aber die bekommen jetzt nur noch Angestellte, die vor 2000 eingestellt wurden. Ich wurde im August 2000 eingestellt udn bekomme sie daher nciht mehr. *schnief*

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 11:15



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o.t.

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 11:35



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..

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 12:07



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eine freiwillige Leistung des AG auf die man nur Anspruch hat, wenn schon anderen Mamas in der gleichen Firma gezahlt wurde, weiterhin glaube ich, dass die Steuerfreiheit zum 31.12.2005 aufgehoben wurde. Gruß Ute

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 13:13