Schwanger - wer noch?

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Beschäftigungsverbot !

Thema: Beschäftigungsverbot !

Hallo zusammen! Ich bin Erzieherin in einer städt.Kindertagesstätte. Eine Freundin erzählte mir,es gäbe ein generelles Beschäftigungsverbot für Erzieherinnen ab Bekanntgabe der SS. Grund:Infektionsgefahr,ständiges heben,bücken,kleines Mobiliar u.s.w. Und was bedeutet in diesem Zusammenhang die Biostoffverordnung.Ich habe von solchen Bestimmungen noch nie etwas gehört. Kennt sich da jemand von Euch aus?? L.G.Winterbaby

Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 16:59



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laut mutterschutzgesetz ist geregelt was du noch arbeiten darfst oder nicht das gesetz müsste normalerweise auf arbeit bei dir einlesbar sein.du darfst nicht mehr als eine bestimmte kilozahl heben und dann kommt die ansteckungsgefahr noch dazu.rede mit deiner ärztin die kann dir da weiter helfen alles liebe

Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 17:33



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Hallo, ich bin auch Erzieherin. Bei uns ist es so das man nur ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommt, wenn man gegen gewisse Krankheiten(z.B Röteln) nicht Immun ist. Ansonsten darf man normal Arbeiten. Denke das das generell so ist, bin mir aber nicht ganz sicher.

Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 17:42



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Hallo! Hab´auch einige Erzieherinnen im Bekanntenkreis. Zwei davon bekamen ein sofortiges BV weil ihr Schutz gegen Röteln unzureichend war. Denke aber wenn sonst alles ok ist, darf man weiterarbeiten. Eine Bekannte hat sich wegen den kleinen Möbeln gut mit den Kolleginnen arrangiert und sich einfach beim Stuhlkreis einen großen Stuhl mit dazugestellt. LG Elkeupina

Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 20:58



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Danke für Eure Antworten und noch einen schönen Abend ! L.G. Winterbaby

Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 21:03



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Danke für Eure Antworten und noch einen schönen Abend ! L.G. Winterbaby

Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 21:04



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Hallo, bin auch Erzieherin, dein Arbeitgeber muss einen Antikörpertest gegen 12 verschiedenen Krankheiten machen, es gibt da aber nur 12% der Menschen die gegen alles Antikörper hebn. D.h. du bekommst entweder eine andere Stelle außerhalb der Kitazeiten oder der kita, oder Lohnfortzahlung und ein Beschäftigungsverbot. Der Test kostet pro Antikörpertest zwischen 10-15€ also so um die 200€ die der Arbeitgeber tragen muss, laut MuSchu. Hast du noch Fragen dazu? Kenn mich inzwischen bestens aus

Mitglied inaktiv - 08.05.2007, 13:42