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Beschäftigungsverbot, trotzdem Homeoffice?

Thema: Beschäftigungsverbot, trotzdem Homeoffice?

Hallo, Ich bin in SSW 16 und meine Frauenärztin hat mir heute ein vollständiges Beschäftigungsverbot erteilt (aufgrund eines hohen Präeklampsie-Risikos, hohen Blutdruck, starker Migräne und einen Schlaganfall den ich 2020 hatte). Da ich im Moment Urlaub habe, möchte ich erst morgen zu meiner Arbeitsstelle und dort bescheid sagen. Jetzt zu meiner Frage: Ich arbeite in einer Arztpraxis und habe einen Zugang um auch im Homeoffice arbeiten zu können. Da es arbeiten gibt, die außer mir niemand erledigen kann, könnte mich mein Arbeitgeber dazu "zwingen" weiterhin im Homeoffice zu arbeiten um diese Arbeiten zu erledigen? Über Antworten und Hilfe wäre ich echt dankbar, damit ich morgen irgendwie vorbereitet bin LG snow_cat

von snow_cat am 24.10.2022, 15:33



Antwort auf Beitrag von snow_cat

Er MUSS dich sogar ins Homeoffice versetzten, wenn er die Möglichkeit dazu hat. Er MUSS dir jede Arbeit geben, die mit deinem Tätigkeitsverbot in Ordnung gehen würde. Wenn du das nicht willst kannst du (unbezahlten) Urlaub erbitten oder kündigen.

von Klebeband am 24.10.2022, 15:40



Antwort auf Beitrag von Klebeband

Stimmt so nicht...es gibt ein Betriebsbedingtes BV, da sucht der Arbeitgeber nach einer Ersatztätigkeit oder oder einem sicheren Arbeitsplatz. Wenn der Frauenarzt ein individuelles BV ausstellt, muss man sicher keinen unbezahlten Urlaub nehmen oder kündigen. Dann ist Gefahr für Mutter und/oder Kind in Verzug...im schlechtesten Fall kann der Arbeitgeber das anzweifeln. Ansonsten alles gute für euch zwei :)

von Mango123 am 24.10.2022, 15:46



Antwort auf Beitrag von Mango123

Genau wie Mango sagt, alles gute euch.

von NaduNaduNadu am 24.10.2022, 19:58



Antwort auf Beitrag von snow_cat

Nein, darf dein Arbeitgeber nicht. Dein Frauenarzt hat dich komplett raus genommen, das heißt keine Arbeit, egal wie. Wenn dein Arbeitgeber es anzweifelt, muss er dich zum Betriebsarzt schicken und es überprüfen lassen. Aber auch der Betriebsarzt darf nur sagen, gerechtfertigt oder nicht, deine Diagnosen darf er deinem Arbeitgeber nicht geben.

von Julizwilling am 24.10.2022, 16:30



Antwort auf Beitrag von Julizwilling

Betriebsarzt ist nicht richtig. Wenn der AG das BV anzweifelt, kann sich die Schwangere einen anderen niedergelassenen Arzt selbst aussuchen.

von Märzmutter am 24.10.2022, 16:46



Antwort auf Beitrag von snow_cat

Nein... Beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot.

von NaduNaduNadu am 24.10.2022, 19:57



Antwort auf Beitrag von snow_cat

Huhu! Ich hab normalerweise auch einen HO Arbeitsplatz, bin aber auch im vollständigen BV. Es geht hier um die Gesundheit von Mutter und Kind, da gibt es keine Einschränkungen, was du machen darfst oder was nicht. Du darfst nicht arbeiten, egal ob im HO, 450 € Job oder was auch immer. BV heißt BV. Was dein Chef aber dagegen machen kann, das weiß ich leider nicht. Damit kenne ich mich nicht aus. Alles Gute! Drück dir die Daumen für morgen!

von Rikami82 am 24.10.2022, 21:39



Antwort auf Beitrag von snow_cat

Hallo, soweit ich weiß wenn man eine BV hat darf man überhaupt nicht arbeiten, du solltest mit deiner Arbeitsgeber sprechen.

von Liantsoa am 30.10.2022, 07:57