Thema:
Beschäftigungsverbot, trotzdem Homeoffice?
Hallo,
Ich bin in SSW 16 und meine Frauenärztin hat mir heute ein vollständiges Beschäftigungsverbot erteilt (aufgrund eines hohen Präeklampsie-Risikos, hohen Blutdruck, starker Migräne und einen Schlaganfall den ich 2020 hatte).
Da ich im Moment Urlaub habe, möchte ich erst morgen zu meiner Arbeitsstelle und dort bescheid sagen.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich arbeite in einer Arztpraxis und habe einen Zugang um auch im Homeoffice arbeiten zu können. Da es arbeiten gibt, die außer mir niemand erledigen kann, könnte mich mein Arbeitgeber dazu "zwingen" weiterhin im Homeoffice zu arbeiten um diese Arbeiten zu erledigen?
Über Antworten und Hilfe wäre ich echt dankbar, damit ich morgen irgendwie vorbereitet bin
LG snow_cat
von
snow_cat
am 24.10.2022, 15:33
Er MUSS dich sogar ins Homeoffice versetzten, wenn er die Möglichkeit dazu hat. Er MUSS dir jede Arbeit geben, die mit deinem Tätigkeitsverbot in Ordnung gehen würde.
Wenn du das nicht willst kannst du (unbezahlten) Urlaub erbitten oder kündigen.
von
Klebeband
am 24.10.2022, 15:40
Stimmt so nicht...es gibt ein Betriebsbedingtes BV, da sucht der Arbeitgeber nach einer Ersatztätigkeit oder oder einem sicheren Arbeitsplatz.
Wenn der Frauenarzt ein individuelles BV ausstellt, muss man sicher keinen unbezahlten Urlaub nehmen oder kündigen. Dann ist Gefahr für Mutter und/oder Kind in Verzug...im schlechtesten Fall kann der Arbeitgeber das anzweifeln.
Ansonsten alles gute für euch zwei :)
von
Mango123
am 24.10.2022, 15:46
Genau wie Mango sagt, alles gute euch.
von
NaduNaduNadu
am 24.10.2022, 19:58
Nein, darf dein Arbeitgeber nicht.
Dein Frauenarzt hat dich komplett raus genommen, das heißt keine Arbeit, egal wie.
Wenn dein Arbeitgeber es anzweifelt, muss er dich zum Betriebsarzt schicken und es überprüfen lassen. Aber auch der Betriebsarzt darf nur sagen, gerechtfertigt oder nicht, deine Diagnosen darf er deinem Arbeitgeber nicht geben.
von
Julizwilling
am 24.10.2022, 16:30
Betriebsarzt ist nicht richtig. Wenn der AG das BV anzweifelt, kann sich die Schwangere einen anderen niedergelassenen Arzt selbst aussuchen.
von
Märzmutter
am 24.10.2022, 16:46
Nein... Beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot.
von
NaduNaduNadu
am 24.10.2022, 19:57
Huhu!
Ich hab normalerweise auch einen HO Arbeitsplatz, bin aber auch im vollständigen BV. Es geht hier um die Gesundheit von Mutter und Kind, da gibt es keine Einschränkungen, was du machen darfst oder was nicht. Du darfst nicht arbeiten, egal ob im HO, 450 € Job oder was auch immer. BV heißt BV. Was dein Chef aber dagegen machen kann, das weiß ich leider nicht.
Damit kenne ich mich nicht aus.
Alles Gute! Drück dir die Daumen für morgen!
von
Rikami82
am 24.10.2022, 21:39
Hallo, soweit ich weiß wenn man eine BV hat darf man überhaupt nicht arbeiten, du solltest mit deiner Arbeitsgeber sprechen.
von
Liantsoa
am 30.10.2022, 07:57